Der Kreistag beschloss im März 2025 die vollumfängliche Kürzung bei sozialen Projekten für benachteiligte junge Menschen und andere Leistungsbeziehende. Die PSAG erstellt ein Positionspapier zur möglichen Weiterführung ab 2026. Parallel wird die Zusammenarbeit in der Kreisarbeitsgemeinschaft Teilhabe neu ausgerichtet.
Der Kreistag beschloss im März 2025 die vollumfängliche Kürzung bei sozialen Projekten für benachteiligte junge Menschen und andere Leistungsbeziehende. Die PSAG erstellt ein Positionspapier zur möglichen Weiterführung ab 2026. Parallel wird die Zusammenarbeit in der Kreisarbeitsgemeinschaft Teilhabe neu ausgerichtet.
Soziale Projekte und psychische Gesundheit im Fokus der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG)
Der Kreistag hat am 08.03.2025 im Haushaltsstrukturkonzept eine Einsparmaßnahme beschlossen: Die Förderung sozialer Projekte für benachteiligte junge Menschen und andere Leistungsbeziehende durch das kommunale Jobcenter (Eigenanteil ca. 710T€ p.a.) im Rahmen des Haushaltsstrukturkonzepts. Da die Förderung laut Richtlinie nur bei vorhandenen Haushaltsmitteln gewährt wird, besteht die Richtlinie weiter, wird aber nicht mit Mitteln bewirtschaftet. Die Projekte laufen im Jahresverlauf bzw. zum Jahresende aus.
Daniel Fuchs, Regionalleiter des Paritätischen Sachsen für den Landkreis Meißen, mahnt hierbei: „Soziale Projekte tragen wesentlich dazu bei, jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf den Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe zu eröffnen. Vor dem Hintergrund der beschlossenen Kürzungen ist es entscheidend, Alternativen zu prüfen und tragfähige Lösungen für die kommenden Jahre zu entwickeln.“
Dazu hat der Paritätische Sachsen in der Vollversammlung der PSAG beantragt, dass der Vorstand ein Positionspapier zur Weiterführung dieser Projekte erstellt. Dieses Papier soll zeitnah fertiggestellt und anschließend an den Landkreis sowie an die Fraktionen des Kreistages übermittelt werden, um es in die Haushaltsplanung 2026 einzubringen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Darüber hinaus erhielt die AG „Kinder und Jugendliche“ vom Paritätischen Sachsen den Auftrag, sich intensiv zur Entwicklung der Fallzahlen (2020-2025) von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen (14-27 Jahren) im Landkreis Meißen auszutauschen. Die bisherige Wahrnehmung ist, dass die Fallzahlen steigen und auch die Problemlagen komplexer werden.
Optimierte Zusammenarbeit in der Kreisarbeitsgemeinschaft Teilhabe
Gemeinsam mit einigen Mitgliedsorganisationen hat der Paritätische Sachsen die zukunftssichere Ausrichtung der Kreisarbeitsgemeinschaft Teilhabe angeregt. Grundlage bietet §25 SGB IX, der insbesondere die Bildung von regionalen Arbeitsgemeinschaften und Wahrnehmung von Aufgaben zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Blick nimmt. Im Oktober tauscht sich das Gremium mit dem Landrat zum weiteren Vorgehen aus. Dabei ist angedacht, dass die Betroffenenverbände dem Landrat ihre Eindrücke zu der Nachricht der Beendigung der Fortschreibung des Aktionsplans schildern. Zudem werden Beispiele angebracht, welche Entwicklungen im Landkreis bzw. in den Kommunen bereits positiv verlaufen (z. B. im Sozialbereich) und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht (z. B. Berücksichtigung von Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung bei Neubauvorhaben).
Daniel Fuchs hebt in diesem Zusammenhang hervor: „Die Arbeit der Kreisarbeitsgemeinschaft Teilhabe zeigt, dass gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen gefunden werden können, die wirklich greifen. Teilhabe darf kein Randthema sein, sondern muss ein fester Bestandteil aller Planungs- und Entscheidungsprozesse im Landkreis sein.“
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Herr Schneider als Sozialplaner prüft, welche regelmäßigen Berichte im Landkreis erstellt werden, in denen das Thema Teilhabe künftig als eigener Berichtsblock einfließen kann, sodass die Sichtweisen von Menschen mit Behinderung systematisch berücksichtigt werden.