Petition gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe jetzt unterzeichnen und verteilen

Der Paritätische unterstützt eine Petition gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe. 30.000 Unterschriften in sechs Wochen ermöglichen eine öffentliche Anhörung im Bundestag. Jede Stimme zählt für selbstbestimmte Teilhabe.

22.04.2026
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Erstellt von Anne Cellar, Referentin Teilhabe

Eingliederungshilfe als Menschenrecht verteidigen

Seit dem 13. April 2026 können Sie die Petition "Keine Kürzungen bei der Teilhabe" digital unterzeichnen. Die Lebenshilfe hat sie initiiert, Hauptpetentin ist Ulla Schmidt. Gemeinsam mit anderen Verbänden wirbt der Paritätische ausdrücklich für Verbreitung und Unterzeichnung. Das Ziel ist, Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verhindern.

Warum diese Petition wichtig ist

Seit Monaten diskutieren Politik und Kommunen über Kostenbegrenzungen in der Eingliederungshilfe. Bundeskanzler Merz hat den finanziellen Druck der Kommunen aufgegriffen. Die Sozialstaatskommission fordert, dass der Dialog zwischen Bundesministerium, Ländern und Kommunen vorrangig auf Kosteneinsparungen ausgerichtet wird. Ergebnisse sollen bereits Mitte 2026 vorliegen.

Für Menschen mit Behinderungen bedeutet Eingliederungshilfe jedoch weit mehr als eine Sozialleistung. Sie ermöglicht Assistenz beim Wohnen, in der Schule, bei der Arbeit und in der Freizeit. Sie verwirklicht das Wunsch- und Wahlrecht: Jeder Mensch mit Behinderung entscheidet selbst, wo, wie und mit wem er lebt. Gekürzte Leistungen bedeuten weniger Selbstständigkeit und weniger Würde.

Was die Petition fordert

Die Petition fordert den Bundestag auf, keine Änderungen am SGB IX vorzunehmen, die selbstbestimmte Lebensführung einschränken. Menschen mit Behinderungen sollen weiterhin über alle Belange ihres Lebens selbst bestimmen können. Pflege und Eingliederungshilfe müssen als gleichwertig anerkannt bleiben. Das Recht der Eingliederungshilfe soll so weiterentwickelt werden, dass Inklusion gestärkt und nicht durch Sparmaßnahmen gefährdet wird.

30.000 Unterschriften für öffentliche Anhörung

Für eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss sind 30.000 Unterschriften innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung erforderlich. Die Frist läuft. Sie können die Petition digital unterzeichnen unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716.nc.html

Alternativ können Sie analog Unterschriften sammeln und an den Petitionsausschuss senden. Eine Vorlage finden Sie in der Fachinformation des Gesamtverbandes.

Warum ausnahmsweise eine Petition?

Normalerweise nutzt der Paritätische als großer Verband andere Wege, um sich Gehör zu verschaffen. In diesem Fall unterstützen wir die Petition ausdrücklich, weil:

  1. Akute Bedrohung: Die Kürzungen drohen konkret und zeitnah (Ergebnisse bis Mitte 2026)
  2. Zentrale Bedeutung: Die Eingliederungshilfe ist für viele Mitgliedsorganisationen existenziell wichtig
  3. Breites Bündnis: Die Lebenshilfe hat initiiert, viele Verbände ziehen gemeinsam an einem Strang
  4. Öffentlicher Druck: 30.000 Unterschriften erzwingen eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss

Handlungsaufruf

Unterzeichnen Sie die Petition und verbreiten Sie sie in Ihren Netzwerken. Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, Klienten und deren Angehörige. Nutzen Sie Ihre Kommunikationskanäle, um auf die Petition aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.teilhabeistmenschenrecht.de und in der Fachinformation des Gesamtverbandes: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/petition-unterstuetzen-keine-kuerzungen-bei-der-teilhabe/

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de