PflegeHygVO: Bürokratie abbauen, Hygiene stärken

Die SächsPflegeHygVO regelt Hygiene in Pflege und Eingliederungshilfe. Der Liga FA Teilhabe und Rehabilitation sieht hohe Bürokratielasten. Der Paritätische Sachsen regt eine grundsätzliche Position an. Ziel ist Hygiene sichern und Bürokratie senken. Übergangsfristen und praxistaugliche Auslegung sind vorgesehen.

18.09.2025

Die SächsPflegeHygVO regelt Hygiene in Pflege und Eingliederungshilfe. Der Verordnung ist noch im Entwurfsstatus, ist laut Aussage des SMS aber inhaltlich finalisiert.

Der Liga FA Teilhabe und Rehabilitation sieht hohe Bürokratielasten. Der Paritätische Sachsen regt dazu an, den Entwurf inhaltlich anzuerkennen und sich grundsätzlich gegenüber dem Bund zu äußern. Ziel ist Hygiene sichern und Bürokratie senken bzw. nicht weiterhin aufzubauen. Bereits jetzt versucht Sachsen das Infektionsschutzgestetz (IfsG) möglichst pragmatisch umzusetzen: Übergangsfristen und praxistaugliche Auslegung sind vorgesehen.

Kernbotschaft

Die Verordnung soll Infektionen verhindern. Sie droht in der Eingliederungshilfe aber Bürokratie aufzubauen. Wir werben für Hygiene mit Maß und klare Entlastung.

Worum geht es

  • Die Verordnung gilt für Pflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen aller Altersgruppen. Sie konkretisiert Pflichten der Leitungen und des Personals.
  • Ziel ist Prävention, klare Prozesse und Zusammenarbeit. Dazu zählen Risikoerkennung, Information und Fortbildung.

Was kommt auf Träger zu

  • Hygienefachpersonal benennen und freistellen. In der Eingliederungshilfe ist eine Hygienebeauftragte Person (80h Qualifikation- frühere Kurse können ergänzt werden) pro Einrichtung vorgesehen. Die Einrichtung muss die Möglichkeit zur Hinzuziehung einer Hygieneverantwortlichen Fachkraft (240h Qualifikation) haben. Hier sind externe Kooperationen möglich.
  • Aufgaben: Risikoanalyse, Hygieneplan, Begehungen, Schulungen und Ausbruchsmanagement.
  • Hygienekommission in Einrichtungen ab 20 Plätzen oder Anbindung an passendes Format wie Bewohnervertretung. Einbindung der Leitung und der Hygienefachleute. Sitzungen jährlich oder anlassbezogen, Beschlüsse dokumentieren.
  • Übergangsfristen: Hygienefachpersonal bis 31.12.2028. Sonstiges bis 31.12.2026.
  • Ordnungswidrigkeiten können bis 25.000 Euro kosten.

Einordnung aus Teilhabe und Rehabilitation

  • Liga sieht erheblichen Bürokratieaufbau und Kostenaufwuchs. Der Fokus liegt stark auf Kontrolle und Dokumentation.
  • Die Regeln gefährden das Ziel der eigenen Häuslichkeit. Es droht Re-Institutionalisierung statt personenzentrierter Entwicklung.
  • Hygienevorgaben sind bereits vorhanden. Zusätzliche breite Landesauflagen wirken nicht nötig.
  • Gesundheitsämter sollten stärker beraten.
  • Vorschlag: Zielkonflikte an den Bund spiegeln. Anpassung des IfSG prüfen. So könnte eine eigene Landesverordnung für Wohnformen der Eingliederungshilfe entfallen.
  • Positiv: Land strebt praxistaugliche Auslegung an. Etwa Anerkennung geeigneter Kooperationen, Anbindung an Mitbestimmungsgremien und praktikable Fristen.

Relevanz für Mitgliedsorganisationen

  • Mehr Aufwand droht durch Qualifizierungen, Gremienarbeit und Dokumentation.
  • Rechtssicherheit wächst durch klare Pflichten, Pläne und Standards.
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe können durch Hygieneverantwortliche und Kooperationen Aufwand steuern.
  • Risiken bei Verstößen: Bußgelder und Reputationsschäden.

Was wir tun

  • Der Paritätische Sachsen hat im Fachausschuss Rehabilitation der Liga angeregt, den Entwurf inhaltlich anzuerkennen und sich grundsätzlich gegenüber dem Bund zu äußern. Ziel ist Bürokratieabbau bei gesicherter Hygiene.
  • Im Jour fixe Teilhabe begleiten wir den Prozess weiterhin fortlaufend. Wir informieren Sie, bündeln Hinweise aus der Praxis und geben diese in die Gremien.

Ihre nächsten Schritte

  • Die finalisierte Verordnung abwarten.
  • Prüfen Sie Ihre Einrichtung: Risiko, Personal, Pläne, Gremien, Fortbildungen.
  • Planen Sie Qualifizierungen und mögliche Kooperationen. Nutzen Sie Übergangsfristen.
  • Sammeln Sie Praxisbeispiele zu Mehrbelastung und guten Lösungen. Geben Sie Rückmeldung in unsere Runde.

Fazit

Hygiene bleibt zentral. Die Verordnung braucht Maß und Praxisnähe. Wir setzen uns für weniger Bürokratie und wirksame Prävention ein. Bringen Sie Ihre Erfahrungen ein.

Kontakt im Paritätischen Sachsen: 

Anne Cellar
Referentin Teilhabe

Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de