PflegeHygVO in der EGH: Hygiene sichern, Bürokratie begrenzen

13.10.2025

Kernbotschaft

Wir setzen uns für Hygiene mit Maß ein. Besondere Wohnformen sollen als eigene Häuslichkeit gelten. Bürokratie darf nicht wachsen.

Unsere Rolle im Verfahren

  • Wir vertreten die Liga für Teilhabe in der Arbeitsgruppe mit dem SMS.
  • Wir haben den Prozess fachlich begleitet und unsere Position eingebracht.
  • Unsere Stellungnahme betont Praxisnähe und Entlastung der Träger

Unsere Argumente

  • Besondere Wohnformen sind eigene Häuslichkeit. Regeln müssen BTHG-gerecht sein.
  • Keine Re-Institutionalisierung durch starre Vorgaben.
  • Hygiene ja. Bürokratie nein. Zusätzliche Lasten ohne Nutzen lehnen wir ab.
  • Beratung stärken statt Kontrolle ausweiten. Gesundheitsämter sowie Heimaufsicht sollen praxisnah begleiten
  • Bundesebene einbeziehen: Zielkonflikte an den Bund spiegeln. IfSG anpassen prüfen

Mögliche Änderung: Ausnahme für EGH

  • Es wird geprüft, EGH ohne regelmäßige qualifizierte oder invasive Behandlungspflege auszunehmen. Vorlage ist § 1 der Brandenburg-Verordnung. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor

Was der Entwurf vorsieht

  • Hygienebeauftragte Person je Wohnform mit 80 Stunden Fortbildung.
  • Zugang zu einer Hygienebeauftragten Pflegefachkraft mit 520 Stunden. Kooperationen sind möglich.
  • Hygienekommission ab 20 Plätzen mit Beteiligung der Bewohnenden

Fazit

Der Paritätische Sachsen steht für Hygiene mit Augenmaß und gegen Institutionalisierung und Bürokratieaufbau. Noch ist nichts beschlossen. Wir informieren weiter.

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150 
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de