Positionspapier zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in Sachsen veröffentlicht

Die Liga der Wohlfahrtsverbände in Sachsen und die LAG Jugendsozialarbeit in Sachsen haben ein gemeinsames Positionspapier zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in Sachsen erarbeitet. Mittelfristiges Ziel ist es, Politik und Verwaltung für ein Landesprogramm zur Förderung arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit zu gewinnen.

26.05.2025

Die Liga der Wohlfahrtsverbände in Sachsen und die LAG Jugendsozialarbeit in Sachsen haben ein gemeinsames Positionspapier zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in Sachsen erarbeitet. Mittelfristiges Ziel ist es, Politik und Verwaltung für ein Landesprogramm zur Förderung arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit zu gewinnen.

Die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit ist ein erprobtes Instrument, um Jugendlichen mit besonderen Unterstützungsbedarfen Chancen zur Teilhabe an Ausbildung und Arbeit zu eröffnen. Es handelt sich dabei um eine Kernaufgabe der Jugendsozialarbeit. Die sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten gemäß § 13 Abs. 2 SGB VIII unterliegen einem pflichtgemäßen Ermessen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

In der 2022 veröffentlichten „Fortschreibung der Fachempfehlung zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen“ des Landesjugendhilfeausschusses sind die wesentlichen Handlungsansätze, Angebotsformen und Qualitätsanforderungen beschrieben: (Link: Titel der Dokumentation)

Von den Angeboten der arbeitsweltbezogenen  Jugendsozialarbeit profitieren junge Menschen, die sich in herausfordernden Lebenssituationen befinden und z.B. aufgrund von eingeschränkten Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten bei der beruflichen Eingliederung benachteiligt sind und keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss haben. Das sind z. B.: 

  • junge Erwachsene, die nach einer Zeit der Wohnungslosigkeit, der Erkrankung, des Ausprobierens etc. die Bedeutung eines Schulabschlusses erkannt haben und weniger verschulte Lernbedingungen benötigen.
  • Schüler*innen, die ohne Schulabschluss die Förderschule verlassen oder inklusiv in einer Regelschule waren und den Abschluss nicht geschafft haben. Dies betrifft insb. Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Lernen bzw. geistige Entwicklung.
  • junge Erwachsene mit Einwanderungsgeschichte und teilweise sehr unterschiedlichen Bildungserfahrungen bzw. fluchtbedingten Unterbrechungen der Bildungslaufbahnen.
  • Jugendliche, die noch schulpflichtig sind, aber die Schule meiden bzw. verweigern
  • Jugendliche, die wegen psychosozialer Problemlagen, Verhaltensauffälligkeiten und gesundheitlichen Einschränkungen von Regelmaßnahmen nicht mehr bzw. nicht ausreichend erreicht werden
  • Jugendliche, die aufgrund von Kinderbetreuung und Erziehung mehrfach belastet sind und/oder in prekären Lebens- und Wohnsituationen leben. 

Zu den Angeboten in Sachsen gehören u.a. Produktionsschulen und Jugendwerkstätten, die zu einem großen Teil über ESF-Mittel finanziert werden. Bei voraussichtlich geringer werdenden EU-Mitteln ab 2028 droht ein Rückbau dieser Projekte. 

Zum Positionspapier: Positionspapier_Liga_und_LAG_Jugendsozialarbeit_Arbeitsweltbezogene_Jugendsozialarbeit_2025_04.pdf

Der Paritätische ist aktiv an dem Prozess beteiligt und hat die Paritätische Position eingebracht, (siehe dazu: parisax.de: Jugendsozialarbeit: Benachteiligten Jugendlichen eine Chance geben, parisax.de: Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit).

Der Verband wird den Prozess weiter begleiten und sich dafür stark machen, dass die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit durch den Freistaat mehr Unterstützung erfährt und entsprechende Angebote - und zwar in ihrer Vielfalt - langfristig und flächendeckend für Jugendliche zur Verfügung stehen. 

Kontakt:

Kristin Höfler (Referentin Arbeit & Beschäftigung)
Tel.: 0351 - 828 71 141
E-Mail: kristin.hoefler(at)parisax.de