Qualifizierung und Reintegration Gefangener - Auswahlverfahren für Maßnahmen ab Januar 2026

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat die Bekanntmachung über einen Teilnahmewettbewerb zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen von Gefangenen in den Sächsischen Justizvollzuganstalten vom 2. Mai 2025 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 21/2025 veröffentlicht.

28.05.2025

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat die Bekanntmachung über einen Teilnahmewettbewerb zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen von Gefangenen in den Sächsischen Justizvollzuganstalten vom 2. Mai 2025 am 22. Mai 2025 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 21/2025 veröffentlicht.

Die Förderung erfolgt entsprechend der ESF Plus Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021-2027 mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind zugelassene Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vom 2. April 2012.

Gefördert werden sollen Vorhaben zur Qualifizierung von Gefangenen in beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit im Arbeitsmarkt sowie sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene zur Unterstützung der Vorbereitung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme. Die Vorhaben sollen in den Justizvollzugsanstalten Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen durchgeführt werden.

Projektvorschläge können bis 4. Juli 2025 (Posteingang) elektronisch über das SAB-Förderportal https://portal.sab.sachsen.de bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht werden.

Alle weiteren Informationen zu Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Höhe der Zuwendung sowie dem Antrags- und Auswahlverfahren entnehmen Sie bitte der in der Anlage beigefügten Bekanntmachung.