Qualifizierungszeit in Sachsen ab 2027

Die Einführung der Qualifizierungszeit stärkt Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen im Freistaat Sachsen. Durch den gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für berufliche und ehrenamtliche Weiterbildung werden Bildungsgerechtigkeit, Fachkräftesicherung und gesellschaftliches Engagement gefördert.

18.02.2026

Mit der Einführung einer gesetzlichen Qualifizierungszeit ab 2027 wird in Sachsen erstmals ein verbindlicher Anspruch auf drei Tage bezahlte Freistellung für berufliche und ehrenamtliche Weiterbildung geschaffen. Dies ist ein deutliches Signal für die Bedeutung von Bildung, Engagement und lebenslangem Lernen für Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber und Ehrenamtliche gleichermaßen. 

Besonders hervorzuheben ist, dass die Qualifizierungszeit berufliche und ehrenamtliche Weiterbildung gleichermaßen umfasst. Damit trägt das Gesetz den besonderen Anforderungen des sozialen Sektors in Sachsen Rechnung. Die Möglichkeit, sich im Ehrenamt gezielt fortzubilden, stärkt Engagement und fördert die nachhaltige Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger. 

Die Paritätische Akademie Sachsen leistet hierzu bereits heute einen wichtigen Beitrag. Im Rahmen unseres Projekts Ehrenamtsakademie Südwestsachsen werden passgenaue Weiterbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte entwickelt und umgesetzt. 

Mit dem neuen Gesetz wird ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit, Fachkräftesicherung und gesellschaftlicher Teilhabe getan. Damit die Qualifizierungszeit in der Praxis wirksam werden kann, ist jedoch entscheidend, dass die Ausführungsverordnung praxisnah und bürokratiearm gestaltet wird. 

Aus Sicht der Paritätischen Akademie Sachsen sind folgende Punkte für die Ausführungsverordnung zentral: 

  • Finanzielle Entlastung kleiner und mittlerer Träger: 
    Um Lohnfortzahlung und Vertretungsausfälle bewältigen zu können, braucht es angemessene Unterstützungsmechanismen für Träger der Sozialwirtschaft. 
  • Niedrigschwelliger Zugang für Ehrenamtliche: 
    Ehrenamtlich Tätige müssen realen Zugang zur Qualifizierungszeit erhalten, unabhängig von Beschäftigungsverhältnissen oder institutioneller Anbindung. 
  • Anerkennung aller geeigneten Weiterbildungsangebote: 
    Die Anerkennung von Angeboten sollte sich an nachvollziehbaren Qualitätsstandards orientieren und allen Weiterbildungsanbietern offenstehen, um die Vielfalt und Expertise der sächsischen Weiterbildungslandschaft zu sichern. 
  • Flexible Umsetzungsmöglichkeiten: 
    Die Regelungen sollten auch kürzere oder modulare Bildungsformate berücksichtigen, um eine praxisgerechte Nutzung der Qualifizierungszeit zu ermöglichen. 

Die Paritätische Akademie Sachsen wird den weiteren Prozess zur Einführung der Qualifizierungszeit aufmerksam begleiten und über die weiteren Entwicklungen informieren.