Die Einführung der Qualifizierungszeit stärkt Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen im Freistaat Sachsen. Durch den gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für berufliche und ehrenamtliche Weiterbildung werden Bildungsgerechtigkeit, Fachkräftesicherung und gesellschaftliches Engagement gefördert.
Mit der Einführung einer gesetzlichen Qualifizierungszeit ab 2027 wird in Sachsen erstmals ein verbindlicher Anspruch auf drei Tage bezahlte Freistellung für berufliche und ehrenamtliche Weiterbildung geschaffen. Dies ist ein deutliches Signal für die Bedeutung von Bildung, Engagement und lebenslangem Lernen für Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber und Ehrenamtliche gleichermaßen.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Qualifizierungszeit berufliche und ehrenamtliche Weiterbildung gleichermaßen umfasst. Damit trägt das Gesetz den besonderen Anforderungen des sozialen Sektors in Sachsen Rechnung. Die Möglichkeit, sich im Ehrenamt gezielt fortzubilden, stärkt Engagement und fördert die nachhaltige Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger.
Die Paritätische Akademie Sachsen leistet hierzu bereits heute einen wichtigen Beitrag. Im Rahmen unseres Projekts Ehrenamtsakademie Südwestsachsen werden passgenaue Weiterbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte entwickelt und umgesetzt.
Mit dem neuen Gesetz wird ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit, Fachkräftesicherung und gesellschaftlicher Teilhabe getan. Damit die Qualifizierungszeit in der Praxis wirksam werden kann, ist jedoch entscheidend, dass die Ausführungsverordnung praxisnah und bürokratiearm gestaltet wird.
Aus Sicht der Paritätischen Akademie Sachsen sind folgende Punkte für die Ausführungsverordnung zentral:
Die Paritätische Akademie Sachsen wird den weiteren Prozess zur Einführung der Qualifizierungszeit aufmerksam begleiten und über die weiteren Entwicklungen informieren.