Rahmenvertrag § 131 SGB IX final unterzeichnet: Teil E verlängert - Minimalziele erreicht, klare Planung bis 2028

13.10.2025

Kernbotschaft

Der Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX gilt in neuer Fassung ab 01.01.2026. Die Unterlagen sind jetzt online. Die Bestandssicherung von Teil E ist gelungen. Die Verlängerung bringt stabile Regeln bis 2028. Das vereinfachte Verfahren wird ausgeweitet. Steigerungen sind festgelegt.

Was ist neu und wichtig

  • Der Rahmenvertrag ist final unterzeichnet. Gültig ab 01.01.2026.
  • Teil E des Rahmenvertrags ist neu gefasst: Fachinformation zu den wichtigsten Anpassungen.
  • Beitrittserklärungen und Verhandlungsunterlagen für 2026 stehen bereit.
  • Laufzeit 2026 bis 2028.
  • Teil E bleibt inhaltlich gesichert und wird verlängert.
  • Individuelle Verhandlung bleibt möglich.

Wo finden Sie die Unterlagen

Versand und Veröffentlichung

Das Rundschreiben Nr. 5-2025 wird nicht per E-Mail versandt. Es steht auf kommissionen-sachsen.de sowie hier im Anhang.

Was sollten Mitgliedsorganisationen jetzt tun

  • Laden Sie Rahmenvertrag und Unterlagen herunter.
  • Prüfen Sie die Neufassung von Teil E.
  • Klären Sie Fragen mit Ihrem Paritätischen Sachsen (anne.cellar@parisax.de) oder dem KSV Sachsen.

TEIL E des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX in Sachsen

Personalkosten im vereinfachten Verfahren

  • 2026: 3,4 Prozent
  • 2027: 3,2 Prozent
  • 2028: 3,2 Prozent

Zuschläge bei längeren Laufzeiten

  • 18 Monate: plus 0,1 Prozent im ersten Jahr
  • 24 Monate: plus 0,2 Prozent im ersten und zweiten Jahr
  • 36 Monate: plus 0,3 Prozent in allen drei Jahren
  • Unterjährige Vereinbarungen: Zwölftel Regel wie bisher

Beispiel Übersicht:

  • 12 Monate: 2026 3,4 | 2027 3,2 | 2028 3,2
  • 18 Monate: 2026 3,5 | 2027 3,2 | 2028 3,2
  • 24 Monate: 2026 3,6 | 2027 3,4 | 2028 3,2
  • 36 Monate: 2026 3,7 | 2027 3,5 | 2028 3,5

Sachkosten und Investitionen

  • Sachkostensteigerung: 2,5 Prozent pro Jahr.
  • Investitionsbetrag gilt unverändert fort.

Prüfvorbehalt nach drei Jahren

  • Nach drei Jahren pauschaler Fortschreibung kann der Leistungsträger Unterlagen zur Plausibilisierung anfordern.
  • Ziel ist kein Flächencheck, sondern wenige Einzelfälle zu prüfen.

Relevanz für Mitgliedsorganisationen

  • Mehr Planungssicherheit bis 2028.
  • Weniger Aufwand durch das erweiterte vereinfachte Verfahren.
  • Zuschläge honorieren längere Vereinbarungen.
  • Behalten Sie den möglichen Prüfvorbehalt im Blick und dokumentieren Sie sauber.

Ansprechpartner

Für Rückfragen stehen der Paritätische Sachsen zur Verfügung.

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar 
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150 
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de