Kernbotschaft
Der Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX gilt in neuer Fassung ab 01.01.2026. Die Unterlagen sind jetzt online. Die Bestandssicherung von Teil E ist gelungen. Die Verlängerung bringt stabile Regeln bis 2028. Das vereinfachte Verfahren wird ausgeweitet. Steigerungen sind festgelegt.
Was ist neu und wichtig
- Der Rahmenvertrag ist final unterzeichnet. Gültig ab 01.01.2026.
- Teil E des Rahmenvertrags ist neu gefasst: Fachinformation zu den wichtigsten Anpassungen.
- Beitrittserklärungen und Verhandlungsunterlagen für 2026 stehen bereit.
- Laufzeit 2026 bis 2028.
- Teil E bleibt inhaltlich gesichert und wird verlängert.
- Individuelle Verhandlung bleibt möglich.
Wo finden Sie die Unterlagen
Versand und Veröffentlichung
Das Rundschreiben Nr. 5-2025 wird nicht per E-Mail versandt. Es steht auf kommissionen-sachsen.de sowie hier im Anhang.
Was sollten Mitgliedsorganisationen jetzt tun
- Laden Sie Rahmenvertrag und Unterlagen herunter.
- Prüfen Sie die Neufassung von Teil E.
- Klären Sie Fragen mit Ihrem Paritätischen Sachsen (anne.cellar@parisax.de) oder dem KSV Sachsen.
TEIL E des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX in Sachsen
Personalkosten im vereinfachten Verfahren
- 2026: 3,4 Prozent
- 2027: 3,2 Prozent
- 2028: 3,2 Prozent
Zuschläge bei längeren Laufzeiten
- 18 Monate: plus 0,1 Prozent im ersten Jahr
- 24 Monate: plus 0,2 Prozent im ersten und zweiten Jahr
- 36 Monate: plus 0,3 Prozent in allen drei Jahren
- Unterjährige Vereinbarungen: Zwölftel Regel wie bisher
Beispiel Übersicht:
- 12 Monate: 2026 3,4 | 2027 3,2 | 2028 3,2
- 18 Monate: 2026 3,5 | 2027 3,2 | 2028 3,2
- 24 Monate: 2026 3,6 | 2027 3,4 | 2028 3,2
- 36 Monate: 2026 3,7 | 2027 3,5 | 2028 3,5
Sachkosten und Investitionen
- Sachkostensteigerung: 2,5 Prozent pro Jahr.
- Investitionsbetrag gilt unverändert fort.
Prüfvorbehalt nach drei Jahren
- Nach drei Jahren pauschaler Fortschreibung kann der Leistungsträger Unterlagen zur Plausibilisierung anfordern.
- Ziel ist kein Flächencheck, sondern wenige Einzelfälle zu prüfen.
Relevanz für Mitgliedsorganisationen
- Mehr Planungssicherheit bis 2028.
- Weniger Aufwand durch das erweiterte vereinfachte Verfahren.
- Zuschläge honorieren längere Vereinbarungen.
- Behalten Sie den möglichen Prüfvorbehalt im Blick und dokumentieren Sie sauber.
Ansprechpartner
Für Rückfragen stehen der Paritätische Sachsen zur Verfügung.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de