Rahmenvertrag nach § 80 Abs. 1 SGB XII zur Erbringung von Leistungen der Sozialhilfe in Kraft

Mit der Unterzeichnung ist der Rahmenvertrag nach § 80 Abs. 1 SGB XII im September 2024 mit den dazugehörigen Leistungstypen in Kraft getreten.

14.10.2024

Mit der Unterzeichnung ist der Rahmenvertrag nach § 80 Abs.1 SGB XII (RV) im September 2024 mit den dazugehörigen Leistungstypen in Kraft getreten. Er regelt die Rahmenbedingungen für den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gem. § 76 SGB XII sowie die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität gem. § 78 SGB XII.

Der neue Rahmenvertrag ersetzt den bisherigen Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII aus dem Jahr 2006 und behält dessen Struktur im Wesentlichen bei:

I. Grundlagen
II. Leistungsvereinbarung
III. Vergütungsvereinbarung
IV. Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung
V. Kommission der Rahmenvertragspartner nach § 80 SGB XII
VI. Schlussvorschriften
VII. Anlagenverzeichnis

Die Anpassungen wurden aufgrund gesetzlicher Änderungen, insbesondere der BTHG-Reform, die die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX verlagert hat, notwendig.

In der Anlage zum RV sind folgende 3 Leistungstypen enthalten:

  • Beratungsstelle für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
  • Tagesstrukturierende Angebote nach § 67 SGB XII
  • Ambulant betreutes Wohnen

Der Leistungstyp Schuldnerberatung ist nicht mehr vom Rahmenvertrag umfasst, da § 75 SGB XII nur auf Leistungen nach Kapital 7 – 9 des SGB XII verweist, die Schuldnerberatung jedoch in Kapitel 2 (§ 11 Abs. 4) geregelt ist. Der entsprechende Leistungstyp wurde dennoch ebenfalls überarbeitet, in eine Leistungsbeschreibung umbenannt und seine Anwendung als Empfehlung an die Rahmenvertragspartner von der Kommission verabschiedet. Er wird in einer gesonderten Fachinformation veröffentlicht.

Die Kommission SGB XII bleibt weiterhin bestehen und wird gemäß ihrer Zuständigkeit nach § 22 RV an Themen des RV arbeiten, insbesondere an der Erstellung eines Glossars, das zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern geeinte Begriffe enthält, sowie an Aufgaben aus dem RV, die v.a. Kalkulations-/Vergütungsfragen betreffen.

Den unterzeichneten Rahmenvertrag inklusive der Leistungstypen finden Sie in der Anlage.