Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für Betreuungsangelegenheiten hat beschlossen, die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) dazu aufzufordern, unverzüglich die technischen Voraussetzungen für die Dauervergütung von Betreuer*innen zu schaffen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für Betreuungsangelegenheiten hat beschlossen, die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) dazu aufzufordern, unverzüglich die technischen Voraussetzungen für die Dauervergütung von Betreuer*innen zu schaffen.
Nachfolgend der wesentliche Inhalt des Beschlusses:
Im Rahmen der Beratung der LAG für Betreuungsangelegenheiten am 19.06.2024 tauschten sich die anwesenden Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft über die Probleme der Betreuervergütung aus: es wurde wiederholt festgestellt, dass in Sachsen das Institut der Dauervergütung (§ 15 VBVG) nicht regelhaft durchgeführt wird, weil es an technischen Voraussetzungen mangelt.
Gemäß § 15 Absatz 2 Satz 1 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) kann der Betreuer, wenn eine Veränderung der für die Höhe der Vergütung maßgeblichen Kriterien des § 9 Absatz 1 Nummer 2 und 3 nicht zu erwarten ist, die Festsetzung der Vergütung auch für zukünftige Zeiträume nach § 292 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beantragen.
Das Institut der Dauervergütung dient der finanziellen Absicherung der Berufsbetreuer*innen, weil es einen regelmäßigen Zahlungseingang garantiert und finanzielle Planbarkeit schafft. Für die Rechtspflege bei den Betreuungsgerichten soll es zur Arbeitsentlastung beitragen. Möglich ist dies jedoch nur, wenn den Betreuungsgerichten die technischen Voraussetzungen bereitgestellt werden.
Laut Mitteilung der dafür verantwortlichen Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz komme die technische Umsetzung einer wiederkehrenden Auszahlung der Betreuervergütung im Fachprogramm „forumSTAR“ nicht mehr in Betracht, weil dies einen Change Request in erheblichem Umfang erfordern würde, den der Freistaat Sachsen – abgesehen von einer Realisierungsdauer von mindestens zwei Jahren durch den Entwickler – aufgrund der bereits erklärten Nichtbeteiligung anderer forumSTAR-Partnerländer allein finanzieren müsste. Dies sei angesichts der bevorstehenden Ablösung von forumSTAR durch die Anwendung „GeFa“ zudem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bedenklich. Es sei vorgesehen, die Anforderungen an eine wiederkehrende Auszahlung der Betreuervergütung in der das aktuelle Programm „forumSTAR“ ersetzenden Anwendung „GeFa“ aufzunehmen und dort umsetzen zu lassen. Allerdings werde noch einige Zeit vergehen, bevor „GeFa“ anstelle von „forumSTAR“ eingesetzt werden könne.
Die LAG Betreuungsangelegenheiten hält ein Abwarten bis zur Einführung von „GeFa“ für unzumutbar sowohl für die Berufsbetreuer*innen, als auch für die Betreuungsgerichte. Sie hat daher nach entsprechender Beschlussfassung im Umlaufverfahren mit Datum vom 22.08.2024 ein Schreiben an die LIT versandt, mit der Aufforderung, die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Dauervergütung in Sachsen unverzüglich zu ermöglichen.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.