Aus der inklusiven Neuausrichtung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird eine freiwillige Verwaltungsreform. Ziel ist es, Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter einem Dach zu bündeln und die Jugendhilfe effizienter, wirksamer und zukunftsfest zu gestalten.
Vom Inklusionsgedanken zur Systemreform
Die geplante Reform des SGB?VIII bekommt ein neues Gesicht. Unter Leitung des Bundesfamilienministeriums entwickelt sie sich zu einer Verwaltungsreform, die die Kinder- und Jugendhilfe neu ordnen soll. Ziel ist eine moderne, schlanke und wirksame Struktur, die Kommunen entlastet.
Ausgangspunkt und Zielrichtung
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 wurde der Grundstein gelegt. Es förderte Beteiligung, Kinderschutz und Zusammenarbeit über Systemgrenzen hinweg. Nun soll mit dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) die Zusammenführung von Jugend- und Eingliederungshilfe folgen. Familien sollen künftig eine gemeinsame Anlaufstelle für alle Leistungen erhalten – unabhängig von Behinderungen ihrer Kinder.
Der aktuelle Diskussionsstand
Im Rahmen der politischen Beratungen informiert der Paritätische Gesamtverband über den Fortschritt der Reform. Die sogenannte „große Lösung“ soll als freiwillige Verwaltungsreform umgesetzt werden. Unter der Zuständigkeit des neuen Ministeriums gewinnt der Bildungsbereich zusätzlich an Bedeutung.
Ein neuer Referentenentwurf wird vorbereitet, ein Beteiligungsprozess ist für das erste Quartal 2026 geplant. Die endgültige Umsetzung soll am 1.?August?2026 starten.
Reformziele im Überblick
Die geplante Neuausrichtung verfolgt fünf zentrale Ziele:
Stufenweise Umsetzung
Erste Stufe ab 1.?Januar?2027:
Zweite Stufe:
Auf Grundlage des nächsten Kinder- und Jugendberichts (Ende?2026) soll ein weiterer Reformschritt folgen. Im Zentrum steht, die Kinder- und Jugendhilfe langfristig zu stabilisieren und zukunftsfähig zu gestalten.
Länderöffnungsklausel unbefristet?
Vorgesehen ist wohl eine unbefristete Länderöffnungsklausel – sinngemäß: kein Bundesland wird zur Umsetzung verpflichtet. Damit bleibt völlig unklar, wann wie wo gehandelt wird. Auch der Sächsische Landkreistag, äußerte jüngst Vorbehalte gegen ein Inklusives SGB?VIII.
Fazit
Die Reform des SGB?VIII bleibt spannend und unklar. Noch gibt es keinen endgültigen Entwurfstext, und auf Bundesebene laufen unterschiedliche Abstimmungen. Viele Ansätze sind nachvollziehbar. So ist Verwaltungsvereinfachung anzustreben. Scheinbar könnte diese jedoch Auswirkungen auf die Qualität der Leistungen haben und bleibt zudem unverbindlich in der Umsetzung der Länder. Ohne das Erscheinen des Referentenentwurfs erzeugt eine tiefere Befassung derzeit keinen Mehrwert. Viele Entwicklungen klingen mindestens ungünstig. Was schwarz auf weiß steht, bleibt abzuwarten.
Anne Cellar – Referentin Teilhabe Katrin Bressel – Referentin Jugendhilfe
Telefon: 0351/ 828 71 150 Telefon: 0351/ 828 71 144
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