Reform des SGB VIII wird voraussichtlich zur freiwilligen Verwaltungsreform

Aus der inklusiven Neuausrichtung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird eine freiwillige Verwaltungsreform. Ziel ist es, Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter einem Dach zu bündeln und die Jugendhilfe effizienter, wirksamer und zukunftsfest zu gestalten.

05.12.2025

Vom Inklusionsgedanken zur Systemreform

Die geplante Reform des SGB?VIII bekommt ein neues Gesicht. Unter Leitung des Bundesfamilienministeriums entwickelt sie sich zu einer Verwaltungsreform, die die Kinder- und Jugendhilfe neu ordnen soll. Ziel ist eine moderne, schlanke und wirksame Struktur, die Kommunen entlastet.

Ausgangspunkt und Zielrichtung

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 wurde der Grundstein gelegt. Es förderte Beteiligung, Kinderschutz und Zusammenarbeit über Systemgrenzen hinweg. Nun soll mit dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) die Zusammenführung von Jugend- und Eingliederungshilfe folgen. Familien sollen künftig eine gemeinsame Anlaufstelle für alle Leistungen erhalten – unabhängig von Behinderungen ihrer Kinder.

Der aktuelle Diskussionsstand

Im Rahmen der politischen Beratungen informiert der Paritätische Gesamtverband über den Fortschritt der Reform. Die sogenannte „große Lösung“ soll als freiwillige Verwaltungsreform umgesetzt werden. Unter der Zuständigkeit des neuen Ministeriums gewinnt der Bildungsbereich zusätzlich an Bedeutung.

Ein neuer Referentenentwurf wird vorbereitet, ein Beteiligungsprozess ist für das erste Quartal 2026 geplant. Die endgültige Umsetzung soll am 1.?August?2026 starten.

Reformziele im Überblick

Die geplante Neuausrichtung verfolgt fünf zentrale Ziele:

  • Entbürokratisierung
  • Effizienzsteigerung
  • Schnittstellenbereinigung
  • Wirksamkeitsorientierung
  • Entlastung der Kommunen

Stufenweise Umsetzung

Erste Stufe ab 1.?Januar?2027:

  • Schnittstellenbereinigung – unklar wie
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden voraussichtlich in das SGB VIII aufgenommen werden. Scheinbar werden unter dem Dach des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung eher eigenständig bleiben.
  • Integration in Schule und Kita als infrastrukturelle Maßnahmen
  • Schulbegleitung im Pooling als Regelfall
  • Kommunale Entlastung evtl Kostenheranziehung, Verteilverfahren und Altersfeststellung von UMAs
  • Möglicherweise Regelung zu Verfahrenslotsen
  • §41 Hilfen für Junge Volljährige – ob und inwieweit hier Änderungen vorgenommen werden, ist noch unklar. Es scheint, als könne es für junge Geflüchtete Leistungsbegrenzungen geben.

Zweite Stufe:
Auf Grundlage des nächsten Kinder- und Jugendberichts (Ende?2026) soll ein weiterer Reformschritt folgen. Im Zentrum steht, die Kinder- und Jugendhilfe langfristig zu stabilisieren und zukunftsfähig zu gestalten.

Länderöffnungsklausel unbefristet?

Vorgesehen ist wohl eine unbefristete Länderöffnungsklausel – sinngemäß: kein Bundesland wird zur Umsetzung verpflichtet. Damit bleibt völlig unklar, wann wie wo gehandelt wird. Auch der Sächsische Landkreistag, äußerte jüngst Vorbehalte gegen ein Inklusives SGB?VIII.

Fazit

Die Reform des SGB?VIII bleibt spannend und unklar. Noch gibt es keinen endgültigen Entwurfstext, und auf Bundesebene laufen unterschiedliche Abstimmungen. Viele Ansätze sind  nachvollziehbar. So ist Verwaltungsvereinfachung anzustreben. Scheinbar könnte diese jedoch Auswirkungen auf die Qualität der Leistungen haben und bleibt zudem unverbindlich in der Umsetzung der Länder. Ohne das Erscheinen des Referentenentwurfs erzeugt eine tiefere Befassung derzeit keinen Mehrwert. Viele Entwicklungen klingen mindestens ungünstig. Was schwarz auf weiß steht, bleibt abzuwarten.

Anne Cellar – Referentin Teilhabe                           Katrin Bressel – Referentin Jugendhilfe

Telefon: 0351/ 828 71 150                                        Telefon: 0351/ 828 71 144

Mail: anne.cellar (at) parisax.de                                   Mail: katrin.bressel (at) parisax.de