Die Regionalgeschäftsstellen bieten Informationsveranstaltungen zum Besserstellungsverbot an. Thematisiert werden aktuelle Entwicklungen und rechtliche Grundlagen. Im Mittelpunkt stehen Anwendungsfragen, bestehende Unsicherheiten in der Praxis und unterschiedliche Auslegungen durch die Behörden. Anmeldungen zu den Terminen ab sofort möglich.
Das Besserstellungsverbot ist ein wichtiges Gebot im Zuwendungsrecht. Als Bestandteil des Haushaltsgesetzes sowie der Anbest- I/ P ist es normiert und bindet die Verwaltung unmittelbar. Bei der Anwendung des Besserstellungsverbots treten jedoch zahlreiche Fragen und Unsicherheiten auf. Erschwerend wirken dabei unterschiedliche Interpretationen seitens der zuständigen Ämter.
Ziel und Inhalte der Informationsveranstaltung
Die Informationsveranstaltung der Regionalgeschäftsstellen beleuchtet aktuelle Entwicklungen, praxisrelevante Fälle sowie einschlägige Rechtsprechungen.
Diese und ähnliche Themen sowie individuelle Fragen der Teilnehmenden stehen im Fokus der Regionalen Informationsveranstaltung. Zur Veranschaulichung werden praxisnahe Beispiele aufgegriffen – etwa zur Eingruppierung nach geltenden Tarifverträgen, zum relevanten Stichtag bei Antragstellungen, sowie zum Vergleich von Arbeitsbedingungen, wobei deutlich wird, dass es nicht ausschließlich um monetäre Aspekte geht.
Fachlicher Impuls und weiterführende Materialien
Für einen Impuls und den anschließenden Austausch steht Anuschka Novakovic, Referentin für die Grundlagen der Finanzierung im Paritätischen Gesamtverband, zu Verfügung. Zudem hat der Gesamtverband eine Handreichung zu dem Thema veröffentlicht, welche an den Terminen vorgestellt wird.
Termine und Anmeldung
Die Veranstaltung findet an folgenden zweit Tagen statt. Anmeldungen sind unter folgenden Links ab sofort möglich: