Regionale Informationsveranstaltung: Besserstellungsverbot - Wo ist die Grenze?

Die Regionalgeschäftsstellen bieten Informationsveranstaltungen zum Besserstellungsverbot an. Thematisiert werden aktuelle Entwicklungen und rechtliche Grundlagen. Im Mittelpunkt stehen Anwendungsfragen, bestehende Unsicherheiten in der Praxis und unterschiedliche Auslegungen durch die Behörden. Anmeldungen zu den Terminen ab sofort möglich.

30.06.2025

Das Besserstellungsverbot ist ein wichtiges Gebot im Zuwendungsrecht. Als Bestandteil des Haushaltsgesetzes sowie der Anbest- I/ P ist es normiert und bindet die Verwaltung unmittelbar. Bei der Anwendung des Besserstellungsverbots treten jedoch zahlreiche Fragen und Unsicherheiten auf. Erschwerend wirken dabei unterschiedliche Interpretationen seitens der zuständigen Ämter.

Ziel und Inhalte der Informationsveranstaltung

Die Informationsveranstaltung der Regionalgeschäftsstellen beleuchtet aktuelle Entwicklungen, praxisrelevante Fälle sowie einschlägige Rechtsprechungen.

  • Welche rechtlichen Grundlagen und Grundsätze liegen dem Besserstellungsverbots zugrunde?
  • Wann geht die Bindungswirkung auf den Zuwendungsempfänger über?
  • Welche Bestandteile können geprüft und verglichen werden? Welcher Zeitraum ist dabei maßgeblich?
  • Was, wenn sich unterjährig Veränderungen bei der Vergleichbarkeit ergeben?
  • Gibt es Spielräume, über das Besserstellungsverbot hinaus zu vergüten?
  • Welche Risiken bestehen bei einer Besserstellung gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst?

Diese und ähnliche Themen sowie individuelle Fragen der Teilnehmenden stehen im Fokus der Regionalen Informationsveranstaltung. Zur Veranschaulichung werden praxisnahe Beispiele aufgegriffen – etwa zur Eingruppierung nach geltenden Tarifverträgen, zum relevanten Stichtag bei Antragstellungen, sowie zum Vergleich von Arbeitsbedingungen, wobei deutlich wird, dass es nicht ausschließlich um monetäre Aspekte geht.

Fachlicher Impuls und weiterführende Materialien

Für einen Impuls und den anschließenden Austausch steht Anuschka Novakovic, Referentin für die Grundlagen der Finanzierung im Paritätischen Gesamtverband, zu Verfügung. Zudem hat der Gesamtverband eine Handreichung zu dem Thema veröffentlicht, welche an den Terminen vorgestellt wird.

Termine und Anmeldung

Die Veranstaltung findet an folgenden zweit Tagen statt. Anmeldungen sind unter folgenden Links ab sofort möglich:

  • 24.10.2025, 10:00 bis 13:00 Uhr, Gewerkschaftshaus, Augustusburger Straße 33, 09111 Chemnitz

https://parisax.de/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltungsanzeige/veranstaltung/was-bedeutet-das-besserstellungsverbot-in-der-praxis/ 

  • 27.10.2025, 13:00 bis 16:00 Uhr, Regionalgeschäftsstelle Dresden, Am Brauhaus 8, 01099 Dresden

https://parisax.de/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltungsanzeige/veranstaltung/was-bedeutet-das-besserstellungsverbot-in-der-praxis-1/