Regionale Informationsveranstaltung: Das Besserstellungsverbot zwischen Recht und Praxis

Am 28.09.2026 bieten die Regionalgeschäftsstellen eine regionale Informationsveranstaltung zum Besserstellungsverbot in Chemnitz, Dresden und Leipzig an, bei der rechtliche Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und praxisnahe Fälle im Mittelpunkt stehen. Die Anmeldung ist ab sofort online möglich.

26.06.2026
|
Erstellt von Claudia Nowakowski, Koordinatorin Regionalgeschäftsstelle Dresden, Regionalleitung Landkreis Görlitz

Das Besserstellungsverbot ist ein zentrales Gebot des Zuwendungsrechts. Es ist im Haushaltsrecht sowie in den ANBest-I/P verankert und bindet die Verwaltung unmittelbar. In der praktischen Anwendung ergeben sich jedoch regelmäßig Fragen und Unsicherheiten. Hinzu kommen teilweise unterschiedliche Auslegungen durch Bewilligungsbehörden.

Regionale Informationsveranstaltung zum Besserstellungsverbot in der Praxis

Vor diesem Hintergrund bieten die Regionalgeschäftsstellen des Paritätischen Sachsen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Was bedeutet das Besserstellungsverbot in der Praxis?“ an. Im Fokus stehen aktuelle Entwicklungen, rechtliche Grundlagen, einschlägige Rechtsprechung sowie praxisnahe Fallbeispiele.

Thematisiert werden unter anderem folgende Fragestellungen:

  • Welche rechtlichen Grundlagen und Grundsätze liegen dem Besserstellungsverbot zugrunde?
  • Wann geht die Bindungswirkung auf Zuwendungsempfänger über?
  • Welche Bestandteile können geprüft und verglichen werden und welcher Zeitraum ist dabei maßgeblich?
  • Wie sind Veränderungen der Vergleichbarkeit im laufenden Jahr zu bewerten?
  • Welche Gestaltungsspielräume bestehen bei der Vergütung?
  • Welche Risiken können sich bei einer Besserstellung gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ergeben?

Zur Veranschaulichung werden Praxisbeispiele aufgegriffen, beispielsweise zur Eingruppierung nach geltenden Tarifverträgen, zum relevanten Stichtag bei Antragstellungen sowie zum Vergleich von Arbeitsbedingungen. Dabei wird deutlich, dass die Prüfung des Besserstellungsverbots nicht ausschließlich monetäre Aspekte umfasst.

Termin und Veranstaltungsorte

Die regionale Informationsveranstaltung findet am 28. September 2026 von 9:30 bis 13:00 Uhr statt. Die Veranstaltung findet zeitgleich an drei Standorten in Präsenz statt:

  • Stadtschaufenster im Neuen Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz
  • Landesgeschäftsstelle Paritätischer Sachsen, Am Brauhaus 8, 01099 Dresden
  • Volkssolidarität Leipzig-Wurzen e. V. (4. Etage), Demmeringstraße 127, 04179 Leipzig

Referentin und weiterführende Informationen

Der fachliche Impuls wird digital durch Eva Helfenstein, Rechtsanwältin bei Winheller GmbH, gestaltet. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem im Gemeinnützigkeitsrecht, Vertragsrecht und Sozialrecht.

Der Paritätische Gesamtverband hat zum zuwendungsrechtlichen Besserstellungsverbot eine Handreichung veröffentlicht. Diese steht unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/das-zuwendungsrechtliche-besserstellungsverbot-eine-handreichung/

Anmeldung

Alle weiteren Informationen sowie den Button zur Anmeldung sind in Veranstaltungsbereich der neuen Website unter folgendem Link zu finden:

Informationsveranstaltung zum Besserstellungsverbot - Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen

Bei der Anmeldung ist bitte anzugeben, an welchem Standort die Teilnahme erfolgen soll und ob die Angebote zuwendungs- oder projektfinanziert sind. Inhaltliche Fragen können bereits im Vorfeld über das entsprechende Freifeld eingereicht werden.

Sofern Unterstützungs- oder Assistenzbedarfe bestehen (z. B. Gebärdensprachdolmetschen, Hörschleife oder Blindenführung), können diese ebenfalls im Rahmen der Anmeldung mitgeteilt werden.