Die Verhandlungen 2026 sind abgeschlossen. Jetzt rücken Rahmenvertrag, Fachkonzept, neue Verwaltungsabläufe und Verhandlungen ab 2027 in den Mittelpunkt.
Rückblick 2026
Im Jahr 2026 führte das Regionale Einkaufszentrum (REZ) Bayern für die Bundesagentur die Verhandlungen mit der Verhandlungsgruppe der LIGA und LAG WfbM zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Nach drei Verhandlungsrunden wurde das Maximalangebot des REZ beschlossen:
Das REZ-Angebot liegt unterhalb des nachweisorientierten Bedarfs, insbesondere im Bereich der Personalkosten. LIGA und LAG bewerteten es jedoch als nicht weiter verhandelbar. Eine Nicht-Annahme hätte zur Fortgeltung der Preise aus 2025 geführt.
Vor dem Hintergrund der geringen Steigerungsraten wurde vereinbart, die Spreizung der Korridore möglichst gering zu halten, um die wirtschaftliche Stabilität insbesondere bereits plausibilisierter Aufwendungen aus früheren Einzelverhandlungen nicht zu gefährden. Träger im Korridor 1, bei denen die REZ-Leistung vergleichsweise gering ausfällt, befürworteten das Angebot überwiegend. Korridor 4-Träger stellten hingegen heraus, dass die Steigerung der Tarif- und Sozialabgaben die pauschale Anpassung deutlich übersteigt und somit ein strukturelles Defizit droht.
Einzel- und Pauschalverhandlungen
Die Einzelverhandlungen für 2026 wurden von den Trägern überwiegend als bedarfsgerecht eingeschätzt. Das REZ beabsichtigte, kürzlich einzeln verhandelte Einrichtungen künftig nur noch pauschal zu berücksichtigen, konnte dies jedoch nicht durchsetzen. Grundlage bleibt die rahmenvertragliche Regelung, wonach bei Nachweis wesentlicher Bedarfsveränderungen Einzelverhandlungen zulässig sind.
Ein schwieriger Punkt bleibt der Nachweis, dass die pauschale Steigerung einen Betrieb gefährdet – insbesondere, da diese Werte meist erst zum Jahresende feststehen. Das Thema wird mit dem REZ weiterverfolgt.
Für 2027 kündigt das REZ an, Träger in Korridor 1 gezielt in Einzelverhandlungen zu bringen, um die Preisstreuung in Sachsen zu verringern. Kürzlich abgeschlossene Vereinbarungen ließen sich dabei im Bereich von etwa 2.000 € Tagessatz einordnen.
Rahmenvertrag und Fachkonzept
Neben den Verhandlungen soll im kommenden Jahr auch der Rahmenvertrag überarbeitet werden. Dazu wird im ersten Quartal 2026 eine gemeinsame Bedarfsabfrage durchgeführt (koordiniert durch die LAG WfbM). Die Ergebnisse fließen in die sächsische Gesamtabstimmung ein. Träger können ihre Antworten zusätzlich an den Verband weitergeben, um Schwerpunkte sichtbar zu machen. Da das Mandat des REZ zur inhaltlichen Ausgestaltung voraussichtlich eng gefasst sein wird, ist eine abgestimmte Positionierung innerhalb der sächsischen WfbM besonders wichtig.
Das neue Fachkonzept tritt 2026 in Kraft. Die Träger sind verpflichtet, bis 31.12.2026 ihr Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) zu finalisieren. Dieses wird bis spätestens Ende 2027 geprüft; erst auf dieser Grundlage können Leistungsvereinbarungen nach neuem Fachkonzept abgeschlossen werden.
Mitgliedsorganisationen, die Praxisbausteine in ihrem QLHB verankern wollen, können sich an die Fachstelle wenden.
Die Einführung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW) ist sachsenweit voraussichtlich erst ab 2027 möglich. Eine offizielle Information der Regionaldirektion hierzu steht noch aus.
Laut REZ sind Vorbereitungs- und Umstellungsaufwände sowie EMAW-Einführungskosten nicht pauschal refinanzierbar. Hierzu sammelt die LAG WfbM für die Verhandlungsgruppe Kostenabschätzungen, um eine faktenbasierte Argumentation zu ermöglichen.
Organisatorische Hinweise und Fristen
Konsequenzen für die Träger in Sachsen
Die pauschalen Steigerungen 2026 reichen für viele Träger nicht aus, um die aktuellen tariflichen und betrieblichen Mehrkosten zu decken. Besonders Einrichtungen mit früher plausibilisierten Einzelverhandlungswerten geraten dadurch in eine Unterdeckung. Trotz dieser Lage bleibt die gemeinsame sächsische Verhandlungsposition wichtig. Sie verhindert, dass einzelne Träger in isolierte oder ungünstige Verhandlungsprozesse gedrängt werden, und ermöglicht einheitliche Mindeststandards, auf die sich das REZ einlassen muss. Ohne gemeinsames Vorgehen könnte das REZ seine Linie stärker durchsetzen und die Spielräume für spätere Einzelverhandlungen weiter einschränken. In einem Umfeld politischer Unsicherheiten und unklarer Reformvorhaben stabilisiert die gemeinsame Position die Verhandlungen und stärkt die langfristige Ausgangslage aller Träger, auch wenn sie kurzfristig nicht alle Bedarfe abdecken kann.
Für die Träger gewinnen die Fristen im kommenden Verhandlungszeitraum stark an Bedeutung. Noch ist unklar, zu welchem Zeitpunkt der überarbeitete Rahmenvertrag tatsächlich vorliegt und ab wann das neue Fachkonzept verbindlich gilt. Diese Unsicherheiten betreffen direkt die Planung der QLHB-Erstellung, die Verhandlungsfähigkeit ab 2027 sowie die Frage, welche Kosten zu welchem Zeitpunkt refinanzierbar sind. Die Verhandlungsgruppe drängt deshalb auf frühzeitige, eindeutige Informationen vom REZ und der Regionaldirektion. Ohne klare zeitliche Vorgaben besteht die Gefahr, dass Träger ihre Unterlagen nicht fristgerecht einreichen können oder Aufwände anfallen, die später nicht anerkannt werden. Die unklaren Schnittstellen zwischen Rahmenvertrag, Fachkonzept, Prüfung des QLHB und den neuen Verwaltungsabläufen machen eine transparente Kommunikation dringend notwendig. Die Verhandlungsgruppe setzt sich daher für eindeutige Terminpunkte und belastbare Aussagen ein, um den Trägern eine verlässliche Vorbereitung und Kalkulation zu ermöglichen.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de