Am 29. September 2023 trat die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote von Kindern im Grundschulalter (Richtlinie Ganztagsinvestitionen – RLGanzInvest) in Kraft. Die Antragstellung für sogenannte Großmaßnahmen endet am 05.04.2024.
Wir erhielten die Information über die Liga der freien Wohlfahrtspflege und geben diese gern an unsere Mitglieder weiter.
Bereits im letzten Jahr informierten wir hier über die Richtlinie Ganztagsinvestitionen – RLGanzInvest.
Während der Hauptteil der Fördermittel noch im letzten Jahr beantragt werden musste, können sogenannte Großmaßnahmen in den Landkreisen noch bis zum 05.04.2023 direkt über die Sächsische Aufbaubank (SAB) beantragt werden.
Für jede Maßnahme soll eine Zuwendung von mindestens 6 Mio. Euro beantragten werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 60%.
Eine Beantragung bei der SAB ist über diesen Link möglich.
Die wesentlichen Eckpunkte und Abläufe der Richtlinie sind auf https://www.schule.sachsen.de/ganztagsinvestitionen-8361.html zusammengefasst.
Es steht ein Budget von mindestens 25,6 Mio. € für Großmaßnahmen zur Verfügung, wie das Sächsische Kultusministerium informierte.
Kontakt
Nicole Börner
Referentin Bildung
Telefon: 0351 - 828 71 152
E-Mail: nicole.boerner (at) parisax.de