Das SMK weist auf die Antragsfrist bis 31. März 2024 für Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie Kita- Qualitäts- und Teilhabeverbesserung hin.
Mit einem Anschreiben an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Landesverände, das Landesjugendamt und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat das SMK am 10. Januar 2024 auf die Antragsfrist im Rahmen der Richtlinie Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung (RL KiTa-QuTVerb) aufmerksam gemacht.
Die Antragsfrist für Maßnahmen, die das Jahr 2024 betreffen, endet am 31. März 2024.
Informationen zur Richtlinie sowie entsprechenden Antragsformulare befinden sich auf der Homepage des KSV Sachsen:
RL KiTa-QuTVerb - KSV Sachsen (ksv-sachsen.de)
Die Richtlinie ist unter folgendem Link nachzulesen:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19237-Richtlinie-KiTa-Qualitaets-und-Teilhabeverbesserung
Eine Lesefassung wurde als Anlage angefügt.
Die Antragstellung, Informationen zu häufig gestellten Fragen (FAQ) sowie Beratung erfolgt beim Kommunalen Sozialverband Sachsen – KSV (siehe Link oben).
Folgende Maßnahmen sind förderfähig: