Rückforderung des KSV - Sachstand 26.11.2024

In den vergangenen Wochen blieb der Paritätische Landesverband Sachsen weiterhin mit dem KSV in stetigem Austausch. Leider konnte bis dato keine Einigkeit erzielt werden. Neuerungen sind nun eine Musterverzichtserklärungen der Einrede und eine Musterklage.

27.11.2024

In den vergangenen Wochen blieb der Paritätische Landesverband Sachsen und die betroffenen anderen Spitzenverbände mit dem KSV in stetigem Austausch.

Leider konnte bis dato keine Einigkeit erzielt werden.

Ein kürzlich empfangenes Schreiben des KSV an die Parität beinhaltet folgenden Wortlaut:

„…wir haben in den letzten Tagen gemeinsam mit dem Landesverband der Diakonie Sachsen versucht, eine Vereinbarung über ein oder mehrere Musterverfahren zu schließen, um die streitigen Fragen bezüglich der Rückforderungen der 90%igen Abschlagszahlungen aus dem Jahr 2000 und den Folgejahren zu klären. Diese Bemühungen setzen wir fort, allerdings wurde eine Einigung bisher noch nicht erreicht. Wir möchten dazu erläutern, dass wir nach wie vor eine einvernehmliche Streitbeilegung anstreben, auch und gerade im Hinblick darauf, dass zwischen uns und den Leistungserbringern eine dauerhafte Beziehung besteht, die nicht unnötig belastet werden soll.

Ein oder mehrere Musterverfahren setzen aber voraus, dass nicht bei denjenigen Beteiligten, die nicht Partei des/der Musterverfahren sind, inzwischen Verjährung eintritt. Deshalb werden wir nunmehr in den nächsten Tagen zunächst alle betroffenen Leistungserbringer bitten, einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären, damit ein oder mehrere Musterverfahren durchgeführt werden können und noch Zeit für Verhandlungen bleibt.

Nur bei denjenigen Leistungserbringern, die nicht (rechtzeitig) auf die Einrede der Verjährung verzichten, müssten wir zur Verjährungsunterbrechung Klage einreichen. Auch hier würde die Klageerhebung aber zunächst nur fristwahrend erfolgen. Anschließend könnte das Verfahren bei den Beteiligten, die sich dem Musterverfahren anschließen, ruhend gestellt werden.

Wir bitten Sie, diesen Hintergrund auch Ihren Mitgliedern zu erläutern. Keinesfalls soll durch die prozessual notwendige Maßnahme der Verjährungsunterbrechung das Gespräch über die Inhalte beeinträchtigt werden, im Gegenteil werden durch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung weitere Gespräche erst möglich.“

Die erwähnte Verzichtserklärung mit einem editierten Musterklageschreiben ist Anfang dieser Woche per Mail bei vielen Trägern eingegangen. Für alle die den Anhang der Mail nicht öffnen konnten werden die Dokumente im Downloadbereich bereitgestellt. Alle die noch keine Mail erhalten haben sollten bitte ihren Spamordner checken.

Zurzeit werden seitens der Spitzenverbände die Schreiben geprüft. Fraglich ist, ob diese Verzichtserklärung bedenkenlos unterzeichnet werden kann oder ob dadurch nachteilige Entwicklungen für die LE entstehen können. Die Frist zur Unterzeichnung der Verzichtserklärung läuft, wie immer sehr knapp bemessen, bis zum Freitag, den 6.12.2024.

Es besteht weiterhin begründete Hoffnung über eine beidseitig gütliche Vereinbarung und Musterklageverfahren Rechtssicherheit zu erlangen und gleichzeitig die Verrechnung auszusetzen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den o.g. Musterschreiben im Downloadbereich.

Der Paritätische Landesverband Sachsen wird weiterhin die Sachlage genau im Auge behalten und neue Informationen an Sie weitergeben.

Referat Entgelte

Heidi Nobis,
Referentin Koordination Pflege/Teilhabe

Telefon: 0351/ 828 71 149 

Johannes Kokot
Referent Entgelte

Telefon: 0351/ 828 71 147

E-Mail: Entgelte (at) parisax.de