"Rückführungsverbesserungsgesetz" - Änderungen bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Arbeitsmarktzugang und AsylbLG

Am 18. Januar 2024 hat der Bundestag das "Rückführungsverbesserungsgesetz" verabschiedet. Nachfolgende Änderungen müssen in der Beratung Beachtung finden.

31.01.2024

Durch das vom Paritätischen Gesamtverband geförderte Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung der GGUA-Flüchtlingshilfe in Münster wurde eine Arbeitshilfe (13 Seiten) erarbeitet, die einige wesentliche Änderungen durch das Inkrafttreten des „Rückführungsverbesserungsgesetzes“ erläutern.

Auf folgende Änderungsbereiche geht die Arbeitshilfe detaillierter ein:

  • Beschäftigungsduldung
  • Ausbildungsduldung/ Ausbildungsaufenthaltserlaubnis § 16g
  • Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltsgestattung
  • Arbeitsmarktzugang mit Duldung
  • Asylbewerberleistungsgesetz

Die Arbeitshilfe ist hier als pdf abrufbar: Rueckfuehrungsverbesserungsgesetz.pdf (einwanderer.net)

Der Paritätische Gesamtverband hat sich mehrfach kritisch zu den beabsichtigten Regelungen des „Rückführungsverbesserungsgesetzes“ geäußert und auch entsprechend schriftlich Stellung bezogen. Eine zusammenfassende Pressemitteilung vom 17. Januar finden Sie hier: Asylpaket: Paritätischer kritisiert Einigung zu Verschärfung von Abschiebungen - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege (der-paritaetische.de)