Rundschreiben Nr. 2-04/2025: Leistungen der Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung: Weiterentwicklung des Sozial- und Entwicklungsberichtes nach SGB IX

Rundschreiben Nr. 2-04/2025 Leistungen der Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung Hier: Weiterentwicklung des Sozial- und Entwicklungsberichtes nach SGB IX zu verwenden möglichst ab sofort spätestens ab 01.04.2025

27.02.2025

Rundschreiben Nr. 2-04/2025 Leistungen der Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung
hier: Weiterentwicklung des Sozial- und Entwicklungsberichtes nach SGB IX

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Rundschreiben Nr. 06/2021 haben wir Sie seinerzeit über die Einführung des neuen einheitlichen Sozial- und Entwicklungsberichts nach SGB IX – orientiert an der ICF – informiert und den Vordruck mit Stand vom 15.02.2021 übersandt.

Der Bericht wird nun seit dem Jahr 2021 eingesetzt und hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Die Leistungserbringer geben in dem Bericht ihre fachliche Sicht auf den Verlauf und die Entwicklung der Unterstützungsbedarfe im Rahmen der Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX wieder. Menschen mit Behinderung sollen dabei mit einbezogen werden. Der KSV Sachsen bezieht die Erkenntnisse im Rahmen des Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahrens nach SGB IX ein, insbesondere bei der Fortschreibung der Eingliederungshilfe.

Die praktischen Erfahrungen in der Anwendung haben inzwischen gezeigt, dass der Vordruck weiterentwickelt werden muss. Zu folgenden Ziffern gibt es kleinere Änderungen:

Zu Ziffer 2: Es wird um Mitteilung von evtl. neu hinzugetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen /Behinderungen im Berichtszeitraum gebeten - in Bezug auf den Teilhabebedarf.

Zu Ziffer 10 und 11: Die Anzahl der möglichen Teilhabeziele wird von 5 auf bis zu 8 Teilhabeziele erhöht, analog zum ITP Sachsen. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, alle 8 Teilhabeziele zu vereinbaren; dies ist lediglich eine Option.

Zu Ziffer 10: In einem neu eingefügten Bemerkungsfeld (unter Ziffer 10.8) können zusammenfassende Hinweise zu den Zielen und deren Erreichung eingetragen werden.

Zu Ziffer 14: Die Einwilligungserklärung der leistungsberechtigten Person zur Übermittlung des Sozial- und Entwicklungsberichtes an den KSV Sachsen entfällt. Laut Mitteilung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten besteht für eine derartige zusätzliche Einwilligung kein rechtliches Erfordernis und ist daher entbehrlich.

Die leistungsberechtigte Person soll den Bericht auch künftig weiterhin mitunterschreiben. Der Bericht soll möglichst gemeinsam besprochen und Teilhabeziele gemeinsam vereinbart werden.

Wir bitten Sie, den neuen Vordruck möglichst ab sofort, spätestens jedoch ab 01.04.2025 zu verwenden (s. Anlage).

Bitte füllen Sie den beigefügten Vordruck ausschließlich elektronisch aus.

Im Vordruck (WORD-Dokument) sind die Ausfüllhinweise hinter den kleinen hochgestellten Ziffern elektronisch hinterlegt. Gehen Sie hierzu im Vordruck einfach mit dem Mauszeiger (Cursor) auf die kleinen hochgestellten Ziffern.

Auf unserer Homepage unter https://www.ksv-sachsen.de/sozial-und-entwicklungsbericht.html finden Sie weitere wichtige Informationen:

  • FAQ mit häufig gestellten Fragen und Antworten,
  • ein YouTube-Video mit Erläuterungen zum Sozial- und Entwicklungsbericht sowie
  • zum Nachlesen die schriftlichen Ausfüllhinweise.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Mittag
Fachbereichsleiterin 

Anlage: Sozial- und Entwicklungsbericht nach SGB IX (Stand 20.12.2024 

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar

Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar@parisax.de