Rundschreiben Nr. 2-05/2025: Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie für erwachsene Menschen mit Behinderung nach SGB IX

zur Kenntnisnahme: Rundschreiben Nr. 2-05/2025: Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie für erwachsene Menschen mit Behinderung nach SGB IX hier: Einführung des Sozial- und Entwicklungsberichts nach SGB IX ab 01.06.2025.

19.02.2025

Rundschreiben Nr.: 2 – 05/2025

Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie für erwachsene Menschen mit Behinderung nach SGB IX hier: Einführung des Sozial- und Entwicklungsberichts nach SGB IX ab 01.06.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Sozial- und Entwicklungsbericht wird seit 2021 in Sachsen für die Leistungen der Sozialen Teilhabe in besonderen Wohnformen, in weiteren besonderen Wohnformen sowie in Tagesstätten eingesetzt; bislang nur mit einer Ausnahme, nämlich bei Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie.

Das Wohnen und die Betreuung in einer Pflegefamilie nach § 113 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 80 SGB IX stellt eine besondere Form der Betreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung dar. Die Pflegefamilie muss dabei über keine fachliche Qualifikation verfügen. Vielmehr begleiten und unterstützen Sie als Träger die Familien und die Menschen mit Behinderung im Rahmen der Sozialen Teilhabe, insbesondere in Krisensituationen. Zwischen dem KSV Sachsen und dem Träger besteht hierüber eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach Teil 2 Kapitel 8 SGB IX.

Bislang erstellen die Träger für Pflegefamilien regelmäßig einen „Entwicklungsbericht“. Dieser Bericht orientiert sich jedoch nicht an der ICF und bietet keine qualifizierte Gesamtschau auf die verschiedenen Lebensbereiche und die Teilhabeziele des Menschen mit Behinderung. Der bisherige Vordruck „Entwicklungsbericht“ soll daher durch den neuen Vordruck zum Sozialund Entwicklungsbericht nach SGB IX abgelöst werden.

Wir möchten Sie als Träger zur Betreuung in Pflegefamilien bitten, den Sozial- und Entwicklungsbericht nach SGB IX (s. Anlage), anstelle des bisherigen Entwicklungsberichtes, möglichst ab sofort, spätestens jedoch ab 01.06.2025 zu verwenden. 

Ansprechpartner im KSV (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
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