In einem Rundschreiben weist das SMK Einrichtungen der Kindertagesbetreuung auf Regelungen zur An- und Abwesenheit von Kindern im Rahmen von betriebsrelevanten Gewaltschutzkonzepten hin.
In einem Rundschreiben an die Jugendämter des Freistaates Sachsen zur Anwesenheitsüberprüfung in der Kindertagesbetreuung empfiehlt das Sächsische Kultusministerium (SMK) in Abstimmung mit dem Landesjugendamt (LJA), allen Trägern von Kindertageseinrichtungen, „Regelungen für An- und Abwesenheitszeiten und Maßnahmen für den Fall eines unentschuldigten Fehlens von Kindern festzuschreiben und entsprechend in die betriebserlaubnisrelevanten Gewaltschutzkonzepte aufzunehmen.“
Hintergrund ist der Tötungsdelikt einer Schülerin in Döbeln.