SAB: Bearbeitung von Förderanträgen im Bereich Sucht wird fortgesetzt

12.08.2025

Nach Beschluss des sächsischen Doppelhaushaltes 2025/26 können nun auch die Mittel für die Suchthilfe ausgereicht werden. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat mit der Weiterbearbeitung der noch offenen Förderanträge begonnen.

Nicht zuletzt auf drängen des Paritätischen Sachsen konnten die geplanten Kürzungen in der Suchthilfe im sächsischen Doppelhaushalt für 2025/26 abgewendet werden. Im Haushaltsplan steht nun wieder eine Gesamtsumme von 5,6 Mio. Euro für die Suchthilfe in den Kommunen zur Verfügung. Für 2026 werden mehr Mittel als im Vorjahr bereitgestellt – hier sind es 6,16 Mio. Euro. 

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat gegenüber der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (SLS) mitgeteilt, dass mit der Weiterbearbeitung der noch offenen Förderanträge begonnen wurde. Durch fehlende sogenannte Verpflichtungsermächtigungen sind dabei nur jährliche Bewilligungen möglich. Eine Bewilligung erfolgt vorerst nur bis zum 31. Dezember 2025. Für 2026 sind ggf. neue Anträge erforderlich.

Die SLS selbst wird wieder Fördermittelanträge für 2026 für die Fach- und Koordinierungsstelle, das Projekt „GLÜCK SUCHT DICH“ als auch für die Cannabispräventionsstelle stellen.


Kontakt:

Kristin Höfler (Referentin Suchthilfe)
Tel.: 0351 - 828 71 141
E-Mail: kristin.hoefler@parisax.de