Sächsische Schweiz / Osterzgebirge: Beschluss zur Förderung Sozialer Dienste und Einrichtungen im Jahr 2026

Im Landkreis SOE wurde die Beschlussvorlage zur Förderung sozialer Dienste und Einrichtungen in 2026 vorgestellt. Dabei werden Mittel von 435T€ verteilt, wobei eine Umschichtung in das regionale Pflegebudget einige Fördervorhaben verändert.

06.02.2026
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Erstellt von Daniel Fuchs, Bereichsleiter Regionalgeschäftsstellen, Regionalleiter Landkreis Bautzen | Landkreis Meißen | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Mit der Beschlussvorlage, über die der Ausschuss für Bildung und Soziales einstimmig entschieden hat, fördert der Landkreis im Jahr 2026 soziale Dienste und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2026 und erfolgt gemäß der Förderübersicht.

Fördergegenstand und rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage der Förderung sind insbesondere das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Als örtlicher Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe ist der Landkreis verpflichtet, mit Kirchen, Religionsgemeinschaften und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenzuarbeiten und diese angemessen zu unterstützen. Ziel ist eine bedarfsgerechte Ergänzung der Leistungen der Sozial- und Eingliederungshilfe durch Angebote der freien Wohlfahrtspflege zum Nutzen der Leistungsberechtigten.

Finanzielle Ausstattung und haushaltsrechtliche Einordnung

Für das Haushaltsjahr 2026 sind Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 435T€ vorgesehen. Diese Mittel sind im Entwurf der Haushaltssatzung berücksichtigt und werden unter den Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt. Steuerliche oder personelle Auswirkungen ergeben sich aus der Förderung nicht – finanzielle Auswirkungen auf Folgejahre sind nicht vorgesehen.

Die beantragten Fördermittel belaufen sich insgesamt auf 485.431 Euro, sodass nicht alle Anträge in voller Höhe berücksichtigt werden können.

Verteilung der Fördermittel und strukturelle Veränderungen

Zu den größten Förderempfängern zählen zahlreiche Mitgliedsorganisationen unseres Dachverbandes sowie diakonische Kollegialverbände. Im Sozialraum bewährte Angebote werden weiterhin unterstützt – Selbsthilfe, Mehrgenerationenhäuser, Beratungsstellen, Tafeln, Kleiderkammern, Hospizdienste und Angebote der Seniorenarbeit.

Besondere Bedeutung kommt einer Umschichtung in das regionale Pflegebudget zu. Infolge dieser Neuausrichtung erhalten einzelne Einrichtungen im Jahr 2026 keine Förderung aus den allgemeinen Zuwendungen, da ihre Finanzierung über das Pflegebudget erfolgt. Betroffen sind unter anderem Sozialstationen sowie Angebote der Seniorenbetreuung verschiedener Träger. Diese Umschichtung führt zu einer Entlastung des Förderetats in anderen Bereichen, verändert jedoch die Mittelverteilung zwischen den einzelnen Leistungsfeldern.

Daniel Fuchs, Regionalleiter beim Paritätischen Sachsen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ordnet die Beschlussvorlage wie folgt ein: "Für den Paritätischen Sachsen ist es besonders wichtig, dass die bewährte Struktur der sozialen Angebote erhalten bleibt. Wir sehen es als unsere Verpflichtung, gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen dafür zu sorgen, dass insbesondere vulnerable Gruppen weiterhin unterstützt werden und keine Angebote wegfallen. Positiv ist, dass die Fördersumme im Vergleich zu 2025 leicht erhöht wurde, sodass ein Zeichen gesetzt wurde, die soziale Arbeit in bewährter Qualität fortsetzen zu können."