Die Liga-Verbände des Landkreises SOE trafen sich mit der 1. Beigeordneten, Frau Kade, um über die aktuelle Haushaltslage auf kommunaler und auf Landesebene zu sprechen. Schwerpunkte waren dabei die Entwicklungen in der Schulsozialarbeit und der Kinder- und Jugendhilfe.
Liga-Verbände treffen 1. Beigeordnete: Schwerpunkt Haushaltsfragen im Landkreis SOE
Im Dezember 2024 fand die Liga-Sitzung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SOE) statt. Zu diesem Treffen war auch die 1. Beigeordnete des Landkreises, Frau Kade, eingeladen. Ziel des Austauschs war es, die Haushaltslage sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene zu erörtern und die daraus resultierenden Auswirkungen auf wesentliche Themenfelder zu beleuchten. Im Mittelpunkt der Gespräche standen insbesondere die Schulsozialarbeit und die Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis SOE.
Schulsozialarbeit im Jahr 2025
Bereits im November 2024 beschloss der Jugendhilfeausschuss die finanzielle Umsetzung der Schulsozialarbeit für das Jahr 2025. Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Freistaat Sachsen, der Genehmigung des Landkreishaushalts und dessen Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Zu Beginn des Haushaltsjahres tritt der Landkreis in eine vorläufige Haushaltsführung ein. Es wurde festgelegt, dass monatlich ein Zwölftel des beschlossenen Budgets zur Verfügung steht, wodurch Mittel entweder monatlich oder kumuliert abgerufen werden können. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde bereits am 16.12.2024 genehmigt. Die Kofinanzierung durch den Landkreis ist in den Haushaltsplanungen für 2025 berücksichtigt, und ein zeitnahes Inkrafttreten des Haushalts wird erwartet.
Kinder- und Jugendhilfe: Landkreisfinanziertes Grundangebot
Die Maßnahmeplanung für das landkreisfinanzierte Grundangebot nach §§ 11–14, 16 SGB VIII wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.04.2024 beschlossen. Für das Jahr 2025 ist eine Fortsetzung der Maßnahmen im bisherigen Umfang vorgesehen.
Auch für diese Projekte gilt die Regelung der vorläufigen Haushaltsführung, bei der monatlich ein Zwölftel des Budgets zur Verfügung steht. Eine kumulierte Mittelabforderung ist ebenfalls möglich. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde am 10.12.2024 genehmigt.
Haushaltsrisiken und gemeinsame Lösungen
Durch die vorläufige Haushaltsführung tragen sowohl die freien Träger als auch der Landkreis als öffentlicher Träger ein Finanzierungsrisiko. Obwohl die Zuwendungsbescheide des Freistaats weder in ihrer Höhe noch ihrem Umfang garantiert sind, wurde zugesichert, gemeinsam mit den freien Trägern unterjährig zu prüfen, ob die Maßnahmen angesichts des verfügbaren Budgets weiterhin finanziert und umgesetzt werden können.