Sächsischer Inklusionspreis 2026 würdigt gelungene Inklusionsprojekte mit 3.000 Euro

Der Sächsische Inklusionspreis 2026 startet. Organisationen können sich bis 31. August in drei Kategorien bewerben. Jeder Preisträger erhält 3.000 Euro für die Verstetigung seines Projekts.

18.05.2026
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Erstellt von Anne Cellar, Referentin Teilhabe

Bewerbungsphase läuft bis Ende August

Der Landesbeauftragte für Inklusion, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband haben den Sächsischen Inklusionspreis 2026 ausgeschrieben. Die Auszeichnung würdigt Praxisbeispiele, die das inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen und die UN-Behindertenrechtskonvention aktiv umsetzen. Bewerbungen sind seit 15. Mai 2026 möglich, die Frist endet am 31. August 2026.

Drei Kategorien mit jeweils drei Preisen

Der Preis wird in drei Kategorien vergeben. In jeder Kategorie werden drei Preisträger ausgezeichnet, die jeweils 3.000 Euro erhalten. Das Preisgeld muss zweckgebunden für die Verstetigung der ausgezeichneten Inklusionsbeispiele eingesetzt werden.

Kategorie Sport

Diese Kategorie zeichnet gemeinsames Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung sowie vielfältiges Vereinsleben aus. Bewerben können sich Sportvereine bis 250 Mitglieder, Sportvereine ab 250 Mitglieder sowie Projekte für einen Sonderpreis oder Ideenpreis. Teilnahmeberechtigt sind alle Sportvereine, die dem Landessportbund Sachsen angehören.

Kategorie Arbeiten

Hier werden einzigartige Ideen, Projekte und Maßnahmen ausgezeichnet, die inklusive Teilhabe am Arbeitsleben verwirklichen. Drei Bereiche stehen im Fokus: gelungene Übergänge von der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Kleinstunternehmen ohne Beschäftigungspflicht, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, sowie erfolgreiche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher. Bewerben können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Initiativen, Organisationen, Vereine, Kommunen und Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform. Inklusionsbetriebe sind in allen drei Bereichen ausdrücklich zur Bewerbung aufgerufen.

Kategorie So geht sächsisch inklusiv

Diese Kategorie würdigt gelungene Inklusionsbeispiele, die eine breite Anerkennung verdienen. Ausgezeichnet werden barrierefreie Denkmäler im ländlichen Raum aus einem der zehn Landkreise sowie inklusive Tourismusangebote. Barrierefreiheit soll dabei nicht nur bauliche Aspekte umfassen, sondern auch kommunikative, taktile und digitale Komponenten. Zusätzlich vergibt die Jury einen Sonderpreis. Bewerben können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen und Projekte.

Online-Bewerbung erforderlich

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal unter https://mitdenken.sachsen.de/inklusionspreis2026. Das Formular enthält allgemeine Angaben und einen Fragebogen zur Beschreibung des Inklusionsbeispiels. Ergänzende Unterlagen wie aussagekräftige Fotos können beigefügt werden. Eine von den Partnern berufene Jury entscheidet über die Vergabe. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preisverleihung findet am 3. Dezember 2026 im Rahmen eines Festaktes im Plenarsaal des Sächsischen Landtages in Dresden statt.

Kontakte:

Weitere Informationen finden Sie unter www.inklusionspreis.sachsen.de sowie in der Medieninformation unter https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1097158.

Kontakt

Anne Cellar
Referentin Teilhabe, Sucht und Sozialpsychiatrie
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar(at)parisax.de