Sächsischer Landkreistag: Reformideen gefährden faire und menschliche Eingliederungshilfe

Die Vorschläge des Sächsischen Landkreistags zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe greifen viele Bundespositionen auf. Der Paritätische Sachsen unterstützt Entlastung und Planung, warnt jedoch: Teilhabe, Qualität und Selbstbestimmung dürfen dabei nicht verloren gehen.

03.12.2025

Reform ja, aber mit sozialem Kompass

Die Reformvorschläge des Sächsischen Landkreistags (SLKT) orientieren sich stark an den bundesweiten Forderungen des Deutschen Landkreistags und der BAGüS. Er setzt auf Entbürokratisierung, Planungssicherheit und kommunale Entlastung – alles nachvollziehbar. Doch einige Vorschläge bedrohen das Herz der Teilhabepolitik: die personenzentrierte Unterstützung und die partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Eingliederungshilfe weiterentwickeln – das klingt nach Fortschritt. Doch was aktuell als „Weiterentwicklung“ verhandelt wird, trägt in Teilen das Risiko einer Rückentwicklung. Der Sächsische Landkreistag (SLKT) hat seine Bewertung veröffentlicht und stimmt damit weitgehend den Linien von Deutschem Landkreistag und BAGüS zu.

Der Paritätische Sachsen fordert eine gemeinsame Weiterentwicklung, die auf Vereinfachung und Verlässlichkeit setzt – ohne den Menschen aus dem Blick zu verlieren.

Zustimmung: Wo Reform den Zweck stärkt

In einigen Punkten ist die SLKT-Linie anschlussfähig, wenn sie tatsächlich auf eine wirksame, menschenzentrierte Umsetzung zielt:

  • Entbürokratisierung und Digitalisierung:
    Digitale Zugänge, automatische Datenübertragungen und standardisierte Verfahren beschleunigen Abläufe und stärken Teilhabeleistungen, wenn Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit gewährleistet bleiben.
  • Verbindliche Sozial- und Bedarfsplanung:
    Grundsätzlich sinnvoll, um Angebote entlang realer Bedarfe zu strukturieren. Wichtig ist dabei, Planungsprozesse transparent und kooperativ zu gestalten – ohne Belegungszwang oder Eingriff in das Wunsch- und Wahlrecht.
  • Längere Bewilligungszeiträume bei stabilen Bedarfen:
    Reduzieren Verwaltungsaufwand, schaffen Verlässlichkeit und entlasten alle Beteiligten.
  • Verlässliche Finanzierungssysteme:
    Eine klare Beteiligung des Landes an den Soziallasten der Kommunen stärkt die Stabilität des Systems insgesamt.

Klare Ablehnung: Wo Reform Menschenrechte gefährdet

Der Paritätische Sachsen lehnt zentrale Forderungen des SLKT entschieden ab, wenn sie Teilhabe, Selbstbestimmung oder Qualität der Arbeit einschränken:

  • Vorrang der Pflege vor Teilhabe:
    Pflege und Teilhabe verfolgen unterschiedliche Ziele. Ein Vorrang der Pflege würde Menschen mit Behinderung auf Pflegebedürftigkeit reduzieren und Teilhaberechte einschränken.
  • Tarifdeckelung:
    Widerspricht dem Ziel fairer Arbeitsbedingungen, verstärkt Fachkräftemangel und schwächt die Qualität sozialer Arbeit. Tariflöhne müssen vollständig refinanziert werden.
  • Einseitige Vergütungskürzungen:
    Sie untergraben das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern und gefährden die Versorgungssicherheit.
  • Anlasslose Prüfungen:
    Misstrauenssteuerung schafft Bürokratie statt Qualität. Derzeit sind bereits wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen verabkert. Effizienter und unbürokratischer wäre die Praxis gemeinsamer Qualitätsdialoge.
  • Faktischer Belegungszwang in der Bedarfsplanung:
    Zuweisungen gegen den Willen von Leistungsberechtigten widersprechen Wunsch- und Wahlrecht sowie personenzentrierter Unterstützung.
  • Ersatz des Gesamtplanverfahrens durch vereinfachte Regelungen:
    Die Einführung eines verkürzten Antragsrechts nach dem Vorbild des SGB XII darf nicht dazu führen, dass das Gesamtplanverfahren als Kerninstrument der Teilhabesicherung ausgehöhlt wird.

Übereinstimmung mit den Fachverbänden

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung (u.a. Lebenshilfe, Caritas Behindertenhilfe, BVKM, BeB und Anthropoi) teilen die Anliegen des Paritätischen Sachsen:
Sie fordern den Erhalt des Gleichrangs von Pflege und Eingliederungshilfe, die Ablehnung von Belegungsrechten, die vollständige Refinanzierung von Tariflöhnen sowie eine inklusive, barrierefreie und selbstbestimmte Versorgung.

Diese gemeinsame Haltung verdeutlicht: Eine zukunftsfähige Eingliederungshilfe gelingt nur mit sozialer Verantwortung, Mitbestimmung und fairer Finanzierung – nicht durch Steuerung und Kostendruck.

Gemeinsames Ziel: Eingliederungshilfe sicher und menschlich gestalten

Sachsen braucht eine Eingliederungshilfe, die dauerhaft tragfähig, transparent und personenzentriert ist. Reformen müssen Bürokratie abbauen, aber die Rechte der Menschen stärken, nicht schwächen.
Zentrales Ziel bleibt eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Trägern, Leistungserbringern und Menschen mit Behinderung.

Der Paritätische Sachsen steht für Kooperation statt Kontrolle, Fairness statt Sparlogik, und Teilhabe statt Verdrängung.

Die AG Umsetzung BTHG hat beschlossen, sich 2026 unser Verständnis für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in einer Kampagne in den Strukturen vor Ort deutlich zu machen. Die Termine werden in Kürze bekannt gegeben.

Fazit

Die Ideen des SLKT berühren wichtige Zukunftsfragen, greifen aber zu oft auf einseitige Sparstrategien zurück. Der Paritätische Sachsen steht bereit, die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe konstruktiv zu begleiten – als Partner in einem Prozess, der Teilhabe stärkt und ökonomische Verantwortung sozial ausbalanciert.

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar@parisax.de

Johannes Kokot
Referent Entgelte
Tel: 0351 - 828 71 149
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de