Schuldnerberatung: Auswahlverfahren zur Durchführung der Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen - einschließlich der Schuldnerberatung im sächsischen Justizvollzug - für die Jahre 2026 bis 2028

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Ausschreibung des Auswahlverfahrens für die Förderperiode 2026 - 2028 im Sächsischen Amtsblatt vom 06.03.25 veröffentlicht. Fristende für die Teilnahme an der Ausschreibung ist der 30.05.2025.

11.03.2025

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Ausschreibung des Auswahlverfahrens für die Förderperiode 2026 - 2028 im Sächsischen Amtsblatt vom 06.03.25 veröffentlicht.

Fristende für die Teilnahme an der Ausschreibung ist der 30.05.2025.

Die Ausschreibung richtet sich an alle Träger von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen einschließlich der Schuldnerberatung im sächsischen Justizvollzug.

Die Dauer der Förderung beträgt weiterhin 3 Jahre, die Höhe der Förderung bis zu 95.100 Euro je Beratungseinheit – abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die erforderlichen Unterlagen sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Referat 21 einzureichen.

Sie finden die Ausschreibung einschließlich Qualitätsstandards sowie die Vordrucke zum Antrag im Sächsischen Amtsblatt vom 06.03.2025 ab Seite 249. Nähere Informationen zu Voraussetzungen, Gegenstand und Verfahren entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Amtsblatt, das wir in der Anlage beifügen.