Der Liga-Fachausschuss Soziales ist in der vom SMS geleiteten AG Qualitätssicherung in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung (AG-Q) vertreten, der vergangene Woche getagt hat. Folgende Informationen zur Förderhöhe 2024 und nichtabgeflossenen Mitteln wurden uns für unsere Träger weitergegeben.
Der Liga-Fachausschuss Soziales ist in der vom SMS geleiteten AG Qualitätssicherung in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung (AG-Q) vertreten, der vergangene Woche getagt hat. Folgende Informationen zur Förderhöhe 2024 und nichtabgeflossenen Mitteln wurden uns für unsere Träger weitergegeben. Sehr zu begrüßen ist, dass die Höhe der Förderung auch in 2024 gemäß Verpflichtungsermächtigung 95.100 € beträgt.
Förderhöhe 95.100,00 €
Die Förderung für das laufende Haushaltsjahr wird mittels Änderungsbescheiden auf 95.100,00 € erhöht. Dafür wurden die Träger gebeten, ihre Anträge für 2024 auf deren Aktualität hin zu überprüfen. Die Erstellung von Änderungsbescheiden erfolgt derzeit durch die Landesdirektion verbunden mit der Überprüfung der Anerkennung. Auszahlungsanträge können bereits auf Grundlage des Dreijahresbescheides gestellt werden.
Nichtabgeflossene Fördermittel
Die Übernahme von besonderen Bedarfen im Sinne von Abschnitt V. Nr. 1.3 FRL Verbraucherinsolvenzberatung kann im laufenden Haushaltsjahr zwischen dem 15. Oktober und 15. November bei der Bewilligungsbehörde erfragt werden. Falls noch Gelder vorhanden sein sollten, müssen die Originalunterlagen bis spätestens 15.11.2024 in der Landesdirektion vorliegen (Poststempel).