Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat die FRL Verbraucherschutz veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige FRL Verbraucherinsolvenzberatung, die am 31.12.2028 außer Kraft tritt.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat die Richtlinie zur Förderung von Verbraucherarbeit, Verbraucherinsolvenzberatung und Schuldnerberatung im sächsischen Justizvollzug (FRL Verbraucherschutz) am 08.10.2025 veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige FRL Verbraucherinsolvenzberatung, die am 31.12.2028 außer Kraft tritt.
Die FRL gliedert sich in ein Teil 1 „Allgemeine Regelungen“ und einen Teil 2 (Buchstabe A-F) „Besondere Regelungen“. Die Buchstaben A-D sind bereits am 31.10.2025 in Kraft getreten und regeln u.a. die Förderung für die Verbraucherzentrale.
Die für die Verbraucherinsolvenzberatung relevanten Regelungen finden Sie bei den Besonderen Regelungen unter den Buchstaben E (Verbraucherinsolvenzberatung) und F (Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Sächsischen Justizvollzug). Diese Bestimmungen treten erst am 01.01.2029 in Kraft.
Die Liga Sachsen hatte im Vorfeld Gelegenheit zur Stellungnahme, die der FA Soziales wahrgenommen hatte. Zu begrüßen ist, dass nun eine Förderhöhe von 95.100 € pro Beratungseinheit in der FRL festgeschrieben wurde (bisher 80.000 €).
Ein Kritikpunkt war die Formulierung unter E Ziff. IV, Ziff. 2 h) „Vertretung des Schuldners vor dem Insolvenzgericht auf dessen Wunsch…“. Der FA Soziales hatte dafür plädiert, dies in eine „Kann-Regelung“ umzuformulieren, was leider nicht erfolgt ist. Das SMS teilte jedoch mit, dass daraus kein individueller Rechtsanspruch abgeleitet werden könne. Der FA Soziales wird das Thema weiter verfolgen.
Im Blick ist dabei auch die Frage, wie sich das Schuldnerberatungsdienstegesetz (siehe auch parisax.de: Referentenentwurf Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) auf die FRL auswirken wird und ob es möglicherweise nochmals Anpassungen geben muss. Das SchuBerDG wurde vom Bundestag bereits beschlossen und liegt derzeit noch beim Bundesrat.
Die vollständige FRL Verbraucherschutz finden Sie im Sächsischen Amtsblatt Nr. 44 vom 30.10.2025 ab Seite 1036, s. nachfolgender Link: Amtsblatt Nr. 44