In Folge des Kommissionsberichtes zum § 218 StGB bleibt nun abzuwarten ob und wann es einen entsprechenden Regelungsvorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches, zumindest im Rahmen der Empfehlungen der Kommission, geben wird.
In Folge des Kommissionsberichtes zum § 218 StGB bleibt nun abzuwarten ob und wann es einen entsprechenden Regelungsvorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches, zumindest im Rahmen der Empfehlungen der Kommission, geben wird.
Auf einem parlamentarischen Frühstück sprachen sich Grüne und SPD für eine Neuregelung aus. Die FDP verweist hierzu vorerst auf die Regelungsnotwendigkeit bei Leihmutterschaft und Eizellenspende. Die SPD hat Ihren Willen bereits in einem Fraktionsbeschluss bekräftigt (https://www.spdfraktion.de/themen/schwangerschaftsabbrueche-raus-strafgesetzbuch).
Erfreulich in diesem Zusammenhang ist auch der Beschluss des Deutschen Frauenschutzrates (DF). Hier heißt es:
„Der DF verabschiedete einen Beschluss, der eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs fordert, um die Versorgung von ungewollt Schwangeren sicherzustellen und zu verbessern“ (Beschluss des deutschen Frauenschutzrates vom 27.06.24 Seite 3).
Damit der zivilgesellschaftliche Druck nicht abnimmt, hat sich das Bündnis zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches (initiiert von Pro Familia und dem Paritätischen Gesamtverband) zu weiteren Aktionen verständigt.