Selbstbestimmung statt pauschaler Deinstitutionalisierung

Deinstitutionalisierung wird im Freistaat diskutiert und Schwerpunkt in zukünftigen Förderprozessen. Unklar ist, was der Begriff für das SMS bedeutet. Die Liga setzt auf SelbstbestimmtWohnen und SelbstbestimmtArbeiten. Wir erklären den Prozess, ordnen die Diskussion ein und rufen Beispiele aus der Praxis für die Sachsen und eine Bundestagung ab

17.10.2025

Diskurs im Land

Das SMS plant ab 2030 einen Förderschwerpunkt Deinstitutionalisierung. Der Begriff ist aktuell unklar. Die Liga bringt sich früh ein, klärt den Begriff und ordnet ein. Parität und Diakonie erarbeiten einen ersten Aufschlag für den Liga Fachausschuss Rehabilitation und Teilhabe.

Kernbotschaft

Der Paritätische Sachsen erarbeitet mit seinen Mitgliedsorganisationen auf eine Haltung zur Deinstitutionalisierung. Wir verstehen uns nicht als Institutionen nach den Leitlinien der UN-BRK. Doch wie ist der Deinstititutionalisierung zu verstehen? Die Liga Sachsen will den Begriff zur Novemberklausur des Fachausschusses klären. Paritätischer Sachsen und Diakonie erarbeiten gemeinsam mit den Trägern derzeit den Aufschlag und orientieren sich im ersten Schritt im Bereich Wohnen. Statt Abgrenzung von alten Heimstrukturen Mitte des letzten Jahrhunderts, wollen wir ein Ziel definieren und den Prozess aufzeigen. Als Ziel in der Eingliederungshilfe setzen wir auf SelbstbestimmtWohnen. Der Weg führt über die Weiterentwicklung bestehender Angebote und den gezielten Aufbau inklusiver, kleinteiliger Wohnsettings. Eine pauschale Abkehr von bewährten Strukturen ist teuer, nicht nachhaltig und wegen Personalmangel kaum umsetzbar. Ziele für die Menschen sind nach den Leitlinien mehr Autonomie, Wahlfreiheit und Kontrolle für die Menschen.

Was ist Deinstitutionalisierung

  • Leitlinien verstehen Deinstitutionalisierung als verknüpfte Prozesse, die Autonomie, Wahlfreiheit und Kontrolle stärken.
  • Institutionelle Strukturen sind nach den Leitlinien durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
    • Vorgaben zu Tagesstruktur, Besuchszeiten und Freizeitmöglichkeiten.
    • Segregation vom Gemeinwesen (z. B. abgeschlossene Komplexe).
    • Fehlende Wahlmöglichkeiten bei Wohnort und Assistenz.
  • Der Prozess läuft bereits seit Jahren (bspw. Psychiatriereform) und wurde durch das BTHG beschleunigt.

Relevanz: Mitgliedsorganisationen können sich in die Diskussion aktuell einbringen und den Prozess aktiv mitgestalten und Angebote Schritt für Schritt transformieren, statt sie abzubauen.

Unser Ziel SelbstbestimmtWohnen

  • Dezentral und kleinteilig im Quartier, etwa Clusterwohnungen, inklusive WGs und Einzelapartments, kleinteilige Wohnstrukturen in bestehenden Gebäuden
  • Personenzentriert
  • Sozialraumorientiert
  • gelebte Wunsch- und Wahlfreiheit, ausbalanciert mit Schutz und Verantwortung

So gestalten wir die Transformation

  • Bestehende besondere Wohnformen weiterentwickeln, nicht gefährden.
  • ITP und Gesamtpläne verbindlich etablieren.
  • Klare Leistungs- und Strukturmerkmale im Rahmenvertrag hinterlegen.
  • Assistenz flexibel und transparent organisieren.
  • Bauliche Anpassungen und Investitionen planen, Doppelzimmer zu Einzelzimmern umbauen, Quartiersanbindung stärken.
  • Neue BTHG konforme Leistungs- und Vergütungssystematik umsetzen.

Relevanz: Das sichert Versorgung, Qualität und Wahlfreiheit.

Zwei Linien der Liga

  • Wir definieren unsere Angebote nicht über Institution. Wir stärken Selbstbestimmung in bestehenden Angeboten und bauen inklusive Alternativen auf.
  • Eine reine Ambulantisierung ohne tragfähige Finanzierung ist riskant und sinnlos. Es braucht verlässliche Investitionen, Personal und klare Rahmenbedingungen.

Aufruf: Gute Beispiele gesucht

Der Bundesverband bereitet eine öffentliche digitale Tagung im Herbst 2026 vor. Gesucht sind Leistungserbringer, die stationäre Angebote in ambulante Angebote transformiert haben. Kriterien:

  • Partizipativ gestaltet
  • Im Sozialraum, idealerweise inklusiv
  • Keine direkte Nachbarschaft aller Leistungsberechtigten
  • Mehr Selbstbestimmung
  • Ausreichende Assistenz auch bei hohem Bedarf

Bitte bis 15. November Namen und Ansprechpersonen melden. Nachfrist gern nach Absprache. Die Beispiele dienen der Tagung und dem Aufbau eines Vernetzungspools von Expertinnen und Experten.

Kontakt: teilhabe (at) paritaet.org, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband, Carola Pohlen, Tel. 030 24 636 319.

Treten Sie auch gern in Kontakt mit dem Paritätischen Sachsen, damit wir auch für die Diskussion in Sachsen Ihre Praxisbeispiele nutzen können – Geschichten machen Inhalte erlebbar und Ihre Arbeit macht die Eingliederungshilfe sichtbar!

Was können Mitgliedsorganisationen jetzt tun

  • Im Team den Begriff klären und eigene Strukturen reflektieren
  • ITP-Prozesse stärken und Bewohnerinnen beteiligen.
  • kommunale Vernetzung pflegen
  • Gute Beispiele aus der eigenen Praxis an den Paritätischen Sachsen und den Paritätischen Gesamtverband melden.

Fazit

SelbstbestimmtWohnen ist unser Kompass. Wir gestalten die Transformation verlässlich, sichern Teilhabe und Qualität und bringen uns früh in die Landesdiskussion ein. Bitte liefern Sie Beispiele für gelungene Transformationen und werden Sie Teil des länderweiten Lernnetzwerks.

Wichtiger Hinweis: Ab November ist ebenfalls ein Prozess SelbstbestimmtArbeiten geplant. Der Paritätische Sachsen lädt ein:

Veranstaltung zum Thema

In der AG Umsetzung BTHG am 04.11.2025 werden die Weiterentwicklung der EGH und das Thema Deinstitutionalisierung: SebstbestimmtWohnen und SelbstbestimmtArbeiten Schwerpunktthemen sein.

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150 
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de

Johannes Kokot
Referent Entgelte
Tel: 0351 - 828 71 149
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de