Soziotherapie in Sachsen – eine Leistung im Aufbau

Soziotherapie hilft Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen dabei, ihren Alltag besser zu bewältigen. Sie ist eine vorbereitende Leistung zur Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft und bedarf qualifizierter Fachkräfte. Sie biete Möglichkeit, das Angebot ergänzend auszubauen.

05.01.2026

Soziotherapie motiviert, stabilisiert und vernetzt

Soziotherapie ist eine ärztlich verordnete Leistung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 37a SGB V. Sie richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, die ohne gezielte Unterstützung nicht in der Lage sind, notwendige medizinische Behandlungen eigenständig wahrzunehmen.

Ihr Ziel ist es, Betroffene zu befähigen, ihren Alltag zu strukturieren, Therapien aktiv mitzugestalten und Rückfälle zu vermeiden. Soziotherapie wirkt stabilisierend und bereitet weitere Schritte der sozialen oder beruflichen Rehabilitation vor. Sie kann sowohl komplementär als auch vorgeschaltet zur Wiedereingliederung in Beschäftigung oder Wohnen (wbW) eingesetzt werden.

Einige Träger integrieren Soziotherapeut*innen in ihre multiprofessionellen Teams. Dort arbeiten sie eng mit Fachärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Sozialdiensten zusammen, fördern Selbstwirksamkeit und stärken das Vertrauen der Klient*innen in die eigene Handlungsfähigkeit.

Ein Jahr nach dem Liga-Fachtag zur Schnittstelle Eingliederungshilfe und Soziotherapie wird noch deutlicher, welch großes Potenzial in dieser Leistung liegt – besonders für Träger sozialpsychiatrischer Angebote. Die damaligen Diskussionen haben gezeigt: Soziotherapie und Eingliederungshilfe sind keine konkurrierenden, sondern ergänzende Systeme. Ihr Zusammenspiel kann Versorgungslücken schließen, Übergänge gestalten und die Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen langfristig sichern.

In dieser Verbindung liegt eine große Chance – für Betroffene, die Kontinuität und Orientierung erhalten, und für Träger, die ihre Angebote zukunftsfähig und personenzentriert weiterentwickeln möchten. Soziotherapie kann damit als Türöffner und verbindendes Element zwischen medizinischer, sozialpsychiatrischer und teilhabeorientierter Versorgung verstanden werden.

(Im Anhang: Schaubild zur Abgrenzung und Verzahnung der Leistungen Soziotherapie / Eingliederungshilfe)

Sinn und Wirkung der Soziotherapie

Soziotherapie verbindet medizinische Behandlung mit sozialer Stabilisierung.
Sie setzt dort an, wo Menschen Unterstützung benötigen, um ihren Weg aus der Isolation zurück in ein strukturiertes, selbstbestimmtes Leben zu finden.

Sie hilft bei:

  • der Bewältigung von Krankheit und Alltagsanforderungen,
  • der Motivation zur Therapie und Regelmäßigkeit in der Behandlung,
  • der Nutzung bestehender Hilfesysteme,
  • der Stärkung von Kommunikations- und Handlungskompetenzen,
  • dem Abbau sozialer und beruflicher Barrieren.

Soziotherapie schließt so eine wichtige Versorgungslücke zwischen medizinischer Behandlung, Eingliederungshilfe und ambulanter Sozialpsychiatrie.

Voraussetzungen für die Leistungserbringung

Die Gemeinsamen Empfehlungen der Krankenkassen (Fassung 2022, im Anhang) regeln, wer Soziotherapie erbringen darf. Sie definieren sowohl persönliche als auch organisatorische Anforderungen:

Persönliche Voraussetzungen:

  • Abschluss in Sozialer Arbeit, Pflege mit Schwerpunkt Psychiatrie oder einem vergleichbaren Studiengang,
  • mindestens dreijährige psychiatrische Berufserfahrung, davon ein Jahr in einer psychiatrischen Klinik oder ambulanten sozialpsychiatrischen Einrichtung,
  • Kenntnisse in Diagnostik, Krisenintervention, Therapieplanung und rechtlichen Grundlagen,
  • Fähigkeit zur Koordination multiprofessioneller Hilfen.

Trägerbezogene Voraussetzungen:

  • Einbindung in ein gemeindepsychiatrisches Verbundsystem oder ein gleichwertiges Netzwerk,
  • fachlich geleitete Struktur mit verbindlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen,
  • Sicherstellung von Räumlichkeiten, Dokumentation und Kooperation mit den verordnenden Ärztinnen und Ärzten.

Damit ist die Soziotherapie eine Leistung an der Schnittstelle von Medizin, Sozialarbeit und Teilhabeplanung – sie verbindet Behandlung, Begleitung und Beteiligung.

Vergütung: Rahmen schafft Planungssicherheit

In Sachsen wurde Ende 2025 eine neue vertragliche Grundlage zur Vergütung geschaffen.

Zwei Wege zur Vergütungsvereinbarung

  1. Einzelvereinbarung:
    Anbieter können weiterhin individuelle Vereinbarungen mit den Krankenkassen schließen. Dies bleibt besonders für selbständige oder ungebundene Leistungserbringer sowie für Nicht-Mitglieder des Landesverbands Gemeindespsychiatrie interessant.
  2. Rahmen über Landesverband Gemeindepsychiatrie:
    Trägergebundene Leistungserbringer, die sich dem Landesverband Gemeindepsychiatrie Sachsen anschließen, können die bestehende Vergütungsvereinbarung mit dem Stundensatz von 80,76 Euro nutzen.
    Anbieter mit laufenden Einzelverträgen können erst nach deren Ablauf beitreten.

Fazit: Stabilität und Teilhabe als gemeinsames Ziel

Soziotherapie steht für einen umfassenden Blick auf den Menschen – medizinisch, sozial und existenziell. Sie stärkt Selbstständigkeit, schafft Struktur im Alltag und öffnet Wege zu Teilhabe und Integration.

Für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen bietet sie die Chance, ihre gemeindepsychiatrischen Angebote zu vertiefen, neue Zielgruppen zu erreichen und Versorgung ganzheitlicher zu gestalten.

Gemeinsam mit den Partnern im Gesundheits- und Sozialwesen kann so ein Netzwerk entstehen, das psychisch erkrankten Menschen mehr Stabilität, Orientierung und Lebensqualität ermöglicht.

Anlagen zur Fachinformation:

  • Konsenspapier Soziotherapie Sachsen, Stand Juli 2025
  • Gemeinsame Empfehlungen der Krankenkassen (06.09.2022)
  • Schaubild zur Abgrenzung und Verzahnung der Leistungen Soziotherapie / Eingliederungshilfe vom Liga-Fachtag (28.11.2024) 

Kontakt im Paritätischen Sachsen 

Anne Cellar – Referentin Teilhabe 
Telefon: 0351/ 828 71 150
Mail: anne.cellar (at) parisax.de