In mehreren Schritten werden in den kommenden Monaten die Änderungen durch das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" sowie die "Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" in Kraft treten.
In mehreren Schritten werden in den nächsten Monaten die Änderungen durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ (kurz: FEG 2.0) sowie die „Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ in Kraft treten. Der erste Schritt ist bereits am 18. November 2023 in Kraft getreten. Durch die Änderungen werden einige wenige zusätzliche Möglichkeiten eröffnet, ohne Nachholung eines Visumverfahrens zwischen Aufenthaltstiteln zu wechseln. Sehr eingeschränkt wird dies auch aus einem zurückgenommenen Asylantrag heraus möglich sein.
Claudius Voigt, GGUA e.V., hat dazu eine Arbeitshilfe mit Informationen zu den Änderungen zum Spur- und Zweckwechsel, deren Rechtsgrundlagen sowie konkreten Fallbeispielen erstellt. Diese kann über folgenden Link abgerufen werden: Arbeitshilfe GGUA e.V.
Darüber hinaus ist für Anfang dieses Jahres eine ausführliche Arbeitshilfe des Paritätischen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 geplant. Wenn möglich, werden diese Informationen durch eine Online-Veranstaltung des Paritätischen Gesamtverbandes ergänzt. Darüber werden Sie rechtzeitig informiert.