Die Entgeltkommission für Verhandlungen nach §77 sowie §78 a ff SGBVIII beschloss in einem Umlaufbeschluss die Anhebung der Lebensmittelpauschale für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Inobhutnahme.
Die Entgeltkommission für Verhandlungen nach §77 sowie §78 a ff SGBVIII beschloss in einem Umlaufbeschluss die Anhebung der Lebensmittelpauschale für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Inobhutnahme. Die neue Pauschale tritt am 01.02.2024 in Kraft.
Lebensmittelaufwand
Die gestiegenen Verpflegungskosten in Kindertageseinrichtungen für Caterer (insbesondere durch die gestiegenen Mehrwertsteuersätze) sowie die allgemein erhöhten Lebensmittelpreise erfordern die Anpassung der Lebensmittelpauschale in den Entgelten für die Jugendhilfeeinrichtungen. Des Weiteren begründet die weitere Inflation zum Stand des Beschlusses 08/2022 die Erhöhung dieser Pauschale.
Der Lebensmittelaufwand in teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen wird mit 3,73 € pro Platz und pro Betreuungstag festgeschrieben. In stationären Jugendhilfeeinrichtungen und Inobhutnahmeeinrichtungen wird die Lebensmittelpauschale auf 7,65 € pro Platz und pro Betreuungstag erhöht. Dies entspricht somit Steigerungen in Höhe von 0,49 Euro bzw. 1,00 Euro.
AG Hilfen befasst sich mit dem Lebensmittelaufwand
Neben den nunmehr beschlossenen Pauschalen für den Lebensmittelaufwand befasst sich die AG Hilfen nach §78 SGBVIII ebenfalls mit dem Thema. Hierbei geht es vordergründig um die Verbesserung der Qualität der Lebensmittelversorgung in den Einrichtungen. Neben einer vielfältigeren Auswahl an Lebensmitteln stehen dabei auch Trends in den Essgewohnheiten, die Einbindung in den pädagogischen Alltag, Beteiligung und Mitbestimmung bei der Nahrungsauswahl sowie insgesamt die Auskömmlichkeit der Lebensmittelpauschalen über einen gesamten Tag im Fokus. Diese inhaltliche Diskussion ist wichtig, um die Arbeit der Entgeltkommission zu begleiten, die letztlich um die Finanzierung höherer Standards ringen muss.
Für Rückfragen steht die Regionalgeschäftsstelle Chemnitz, Hr. Tanneberger, gern zur Verfügung.