Im Arbeitskreis Wohlfahrtspflege am 14.06.2024 wurde unter anderem zum aktuellen Stand der Haushaltsplanung 2025/ 2026 sowie zu ausgewählten Sozialdaten und zur Strukturänderung im Sozialamt informiert.
Im Arbeitskreis Wohlfahrtspflege am 14.06.2024 wurde unter anderem zum aktuellen Stand der Haushaltsplanung 2025/ 2026 sowie zu ausgewählten Sozialdaten und zur Strukturänderung im Sozialamt informiert.
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege brachte die Themen Haushaltplanung sowie aktuelle Sozialdaten in den Arbeitskreis Wohlfahrtspflege ein. Neben einer frühzeitigen Information zu geplanten Budgetentwicklung für die Förderung der Freien Träger war für die Wohlfahrtsverbände die Entwicklung im Bereich Pflege, Einkommensstruktur sowie Grundsicherung wichtig.
Leicht erhöhtes Förderbudget für 2025/ 2026 geplant
Die Amtsleiterin des Sozialamtes, Frau Utech, informierte über den derzeitigen Stand der Haushaltsplanung für den kommenden Zweijahreshaushalt. Im Bereich der Wohlfahrtspflege werden für Angebote in Zuständigkeit des Sozialamtes zusätzliche Mittel zur erneuten Finanzierung von erhöhten Personalkosten i.H.v. 2% geplant. Es lagen für das Jahr 2025 zwei Neuanträge vor, die Finanzierung neuer Projekte aus dem Haushaltsbudget „Wohlfahrtspflege“ ist aktuell allerdings nicht möglich und könnte nur durch zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel erfolgen. Auch das Gesundheitsamt plant eine Personalkostensteigerung von 2% sowie erhöhte Energiekosten in den Angeboten. Wie auch in den Vorjahren stehen die Planansätze unter Vorbehalt der Haushaltbeschlüsse im Sozialausschuss und im Stadtrat sowie der abschließenden Genehmigung durch die Landesdirektion. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Chemnitz wird davon ausgegangen, dass es für 2025 vorerst eine vorläufige Haushaltsführung geben wird. Unterdessen soll eine schriftliche Information an die Träger über die Höhe der beabsichtigten Plansumme bis Anfang Juli 2024 versandt werden. Die Liga verwies in diesem Zusammenhang auf das Auseinanderklaffen des Planansatzes und der tatsächlichen Tarifentwicklung hin. Zum einen ist gelungen, auch im freiwilligen Bereich eine kleine Dynamisierung zu vereinbaren, zum anderen wird diese durch die aktuellen Rahmenbedingungen vor vornherein geglättet.
Aktuelle Sozialdaten: Altersarmut kommt in Chemnitz noch nicht an, Hilfe zur Pflege steigt jedoch spürbar
Ein größerer Tagesordnungspunkt war die Präsentation aktueller, ausgewählter Sozialdaten für die Stadt Chemnitz. Die Liga bat um eine Darstellung, um über die Entwicklung im Sinne zukünftiger Herausforderungen informiert zu sein. Dabei ist festzustellen, dass beispielsweise der Anteil von Seniorinnen und Senioren an der städtischen Gesamtbevölkerung (27,5%) nahezu gleichbleibend ist. 3.269 Personen leben in stationärer Pflege, davon erhalten 21,5% Leistungen des Sozialamtes. Die Fallzahlen der Hilfe zur Pflege bei stationären Aufnahmen sind steigend und korrelieren mit den höheren Kosten für Pflegeplätze und den somit höheren Eigenanteilen. Auf die Nachfrage von Herrn Tanneberger, ob die Steigung von Fallzahlen im SGBXII von 2022 zu 2023 i. H. v. 1,3% in finanziellen Ausgaben beziffert werden kann, informiert Frau Utech zu einer ähnlichen Präsentation im Sozialausschuss zur Entwicklung der Hilfe zur Pflege und dass die Steigerung ca. 1,5 Mio € Mehrkosten ergibt. Konkrete Zahlen zur ambulanten Pflege und betreuten Wohnformen liegen nicht vor. Frau Utech weist auf das neue Förderinstrument §16k SGBII, „Ganzheitliche Betreuung“, hin, das sowohl beratende als auch begleitende Aufgaben, die sich auch auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld der Leistungsberechtigten beziehen können, umfasst. Die Durchführung der ganzheitlichen Betreuung liegt im Ermessen und der Zuständigkeit des Jobcenters. Das führt zur Entlastung im Rahmen der psychosozialen Betreuung der Abteilung Sozialhilfe. Damit könnten sich die Bearbeitungszeiten für die Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen ab dem Jahr 2025 entspannen. Die Wohlfahrtsverbände begrüßen das, denn aufgrund fehlender Leistungsbescheide sind zum Teil immense Vorleistungen durch die Träger zu erbringen, die im Zweifel nicht erstattet werden. Weitere Punkte waren die Zahlen zur Entwicklung der Grundsicherungsempfänger*innen unter den Senior*innen, der alleinerziehenden Haushalte (7.050 im Jahr 2022, davon 2.211 in Bedarfsgemeinschaften) sowie der Empfänger*innen Sozialleistungen (steigende Tendenz). In einem Benchmarkingring lagen die Chemnitzer Zahlen der Grundsicherung im Alter weit unter dem Durchschnitt. Hintergründe könnten sein, dass die Durchschnittseinkommen der Rentner*innen (Ehepaare) in den neuen Bundesländern höher sind und die Lebenshaltungskosten geringer. Langfristig wird sich dies wahrscheinlich, insbesondere durch die Arbeitsmarktreform 2005, ändern. Auch die aktuellen Entwicklungen der Bedarfsgemeinschaften und Alleinerziehenden sollten im Blick bleiben.
Strukturänderung im Sozialamt
Fr. Utech informierte die Teilnehmenden zur folgenden Struktur- und Zuständigkeitsveränderung:
Für Rückfragen steht Hr. Carsten Tanneberger, Regionalgeschäftsstelle Chemnitz, gern zur Verfügung. Die Präsentation zu den Sozialdaten kann auf Nachfrage ausgereicht werden.