Das REZ konkretisiert im ersten Treffen der Verhandlungsgruppe in diesem Jahr die Fristen für die Verhandlungen 2027. Die Regionaldirektion gibt erste Informationen zum Einreichungs- und Prüfverfahren der Qualitäts- und Leistungshandbücher.
Rahmenvertrag und Fachkonzept
Im nächsten Jahr soll neben den Verhandlungen, der Rahmenvertrag aktualisiert werden. Die Teilnehmenden vereinbarten, in einer gemeinsamen Abfrage, die Bedarfe zu eruieren.
Die LAG erhob diese und wertete sie mit der Verhandlungsgruppe aus.
Das erste anberaumte Treffen mit dem REZ drehte sich vorerst ausschließlich um die Verhandlungen und Fristen für die Vereinbarungen ab 2027.
Alle Träger müssen bis 31.12.2026 neues QLHB einreichen.
Das neue Fachkonzept tritt in Kraft. Dafür sind die Träger verpflichtet bis 31.12.2026 ihr Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) zu erstellen. Dieses wird bis spätestens Ende 2027 geprüft. Ansprechpartner für den Gesamtprozess ist der OS Chemnitz, Ansprechpartner für fachlich-inhaltliche Fragen ist der Fachbereich der RD-Sachsen. Einrichtungsbetreuer der Agenturen sollen stärker mit eingebunden werden.
Die Regionaldirektion informiert, dass sie während des gesamten Prozesses Ansprechstelle für fachlich inhaltliche Fragen bleibt. Sie prüft die eingereichten Qualitäts- und Leistungshandbücher, deren Ergebnisse direkt in die Preisverhandlungen des REZ einfließen. Die Regionaldirektion betont, dass alle QLHB im OS eingereicht werden müssen und die parallele Prüfung von QLHB und Angeboten vorgesehen ist. Sie weist darauf hin, dass die Unterlagen vollständig und am Leitfaden orientiert sein sollten, um Verzögerungen zu vermeiden. (siehe Datei im Anhang)
Alle kostenrelevanten Bestandteile müssen auch im QLHB Beachtung finden. Was nicht im QLHB steht, kann nicht verhandelt werden.
Erst auf Grundlage des geprüften QLHB kann die neue Leistung vereinbart werden. Nutzen Sie für Ihre Konzeptionalisierung die Fachstelle, wenn Sie Praxisbausteine in Ihr QLHB integrieren wollen. Die Fachstelle will Ende März Materialien für Kalkulation und QLHB herausgeben.
Das REZ vertritt bis dato den Standpunkt, dass zur Vorbereitung des QLHB und der Elektronische Maßnahmeabwicklung (EMAW) keine Aufwendungen refinanziert werden. Allerdings werden hierzu noch Informationen von der Zentrale erwartet. Die LAG WfbM hat für die Verhandlungsgruppe Kostenabschätzungen abgefragt. Wir beobachten dazu auch die Entwicklungen in anderen Bundesländern. (weiterführende Informationen zur Elektronischen Maßnahmeabwicklung im Anhang)
Die Nutzung des EMAW ist laut HörenSagen in ganz Sachsen erst ab 2027 möglich. Eine offizielle Information der Regionaldirektion wird dazu noch kommuniziert.
QLHB wird durch die WfbM an den OS-Chemnitz übersandt.
Ausblick auf Verhandlung ab 2027
Träger in Korridor 1 will das REZ gezielt in Einzelverhandlungen bringen, um die Preisspreizung in Sachsen zu verringern. Kürzlich abgeschlossene Vereinbarungen mehrerer sächsischer WfbM lagen um die 2.000 EUR Tagessatz.
Die folgende Tabelle wurde vom REZ zur Verfügung gestellt:
Das REZ will gesondert auf alle Träger in Korridor 1 zukommen, um die Einzelverhandlung zu erreichen und die Spreizung der Korridore zu verringern.
Träger in Korridor 1 sollen als einzige auf Grundlage der derzeitigen Leistungsbeschreibung einzeln verhandeln können aus Sicht des REZ.
Einzelverhandlungen mit neuem QLHB
Eine Einzelverhandlung ist nach Einreichung und Genehmigung neues QLHB möglich. Einrichtungen, welche zum 01.01.2027 einen neuen Preis (Einzelverhandlung) benötigen, sollten bis zum 31.07.2026 das QLHB und die Kalkulation eingereicht (RD-S, Info an REZ) haben. Anträge auf Einzelverhandlung und Kalkulation mit QLHB sind ebenfalls an OS-Chemnitz zu senden, Unterlagen werden durch OS-Chemnitz an REZ weitergeleitet.
Die Regionaldirektion geht davon aus, dass die QLHBs nah am Orientierungsleitfaden erstellt wird. Dann seien sie schneller zu prüfen. Wichtig bleibt Zeit für Nachfragen und / oder Überarbeitungen einzubauen. Da auch in den anschließenden Preisverhandlungen ggf. Nachfragen oder mehrere Termine erwartbar sein können. Der Abschluss der Verhandlungen muss bis Ende des Jahres laut REZ erfolgen. Preisverhandlungen können grundsätzlich nicht rückwirkend erfolgen.
Das REZ kündigte an, bei sehr hoher Anzahl an einzeln verhandelnden WfbM den Abschluss bis 31.12.2026 anzustreben, aber nicht gewährleisten zu können.
Wichtig ist, für Träger die Praxisbausteine anbieten, diese in der Kalkulation zu berücksichtigen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Fachstelle. Umlage für Praxisbausteine werden wie LAG-Umlage als Umlage betrachtet. Fachstelle kann nicht eigens in Kalkulation ausgewiesen werden. Kosten sind bei Mitglieds-/Verbandsbeiträge einzutragen.
Zertifikationskosten der Kammern können unter „Beratungs- und Prüfungskosten“ abgebildet werden. Es sei dafür keine Anpassung der Kalkulationsgrundlage erforderlich.
Das REZ verweist darauf, dass eine Neubepreisung und Einzelpreisverhandlung nach Genehmigung des QLHB nicht zwingend notwendig sei (abhängig vom QLHB).
Ausstehende Informationen
Weitere Infos der Zentrale (z.B. Einpreisung em@w, zentrales Kalkulationsschema) werden noch abgewartet.
Pauschale Verhandlungen
Die Verhandlungen zur pauschalen Steigerung werden im 2. Halbjahr 2026 geführt. Für die Liga werden voraussichtlich Johannes Kokot, Michaela Bartel und Philipp Schleinitz mandatiert. Eben diese sind auch für die Rahmenvertragsverhandlungen mandatiert. Johannes Kokot wird dabei derzeit von Anne Cellar vertreten.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de