UBSKM: Information zum aktuellen Bearbeitungsstand im Paritätischen Sachsen

In der Fachinformation vom 02.07.2025 informierte das Referat Kinder- und Jugendhilfe zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM). Wir geben Ihnen Informationen zum aktuellen, internen Bearbeitungsstand.

18.08.2025

In der Fachinformation vom 02.07.2025 informierte das Referat Kinder- und Jugendhilfe zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM). Wir geben Ihnen Informationen zum aktuellen, internen Bearbeitungsstand.

1. Hintergrund

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM) und der veröffentlichten Fachinformation haben uns Mitgliederanfragen erreicht. Hintergrund ist, dass einige Jugendämter bereits Vereinbarungen zur Umsetzung des § 9b SGB VIII mit Trägern abschließen möchten. 

2. Aktueller Arbeitsstand im Paritätischen Sachsen

Der Paritätische Sachsen erarbeitet derzeit eine ausführliche Information und verlässliche Orientierung für Mitgliedsorganisationen, um sich organisatorisch und strukturell auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Geplante Termine und Gremien:

  • 11.09.2025: Landeskommission nach § 78e SGB VIII – Erörterung der Auswirkungen auf Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen.
  • 25.09.2025: Fachbereichskonferenz „Hilfen zur Erziehung“ – größerer Austauschblock zwischen den Mitgliedsorganisationen. Anfragen für Impulse durch LJA und Datenschutzbeauftragte 

3. Erste Empfehlungen

  • Keine fallbezogenen Akten entsorgen – das Gesetz gilt auch für laufende Fälle.
  • Keine vorschnellen Vereinbarungsabschlüsse – § 9b-Vereinbarungen sind gegenseitige Verträge; Trägerbelange müssen berücksichtigt werden.
  • Bei notwendiger Vereinbarung – auf kurze Laufzeiten oder Öffnungsklauseln achten, die eine Finanzierung eventueller Aufwendungen ermöglichen. 

4. Rechtlicher Rahmen und betroffene Leistungsbereiche

Die Verpflichtung aus dem UBSKM bzw. § 9b SGB VIII richtet sich grundsätzlich an die Jugendämter. Diese müssen jedoch über Vereinbarungen sicherstellen, dass auch freie Träger das gesetzliche Anliegen umsetzen.

Betroffene Leistungsbereiche:

  • §§ 27–35 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung)
  • Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Auch angrenzende Bereiche, wie:
    – § 13 Abs. 3 SGB VIII
    – §§ 16–21 SGB VIII
    – ggf. § 41 SGB VIII
    – Akten zu im Sachzusammenhang stehenden § 8a-Verfahren oder Maßnahmen nach §§ 41, 41a SGB VIII
    – Heimakten

Noch unklar ist, ob auch Leistungen nach § 22 SGB VIII (Kindertagesbetreuung) einbezogen werden, obwohl in Kitas ebenfalls Eingliederungsleistungen angeboten werden und sie unter den Einrichtungsbegriff des § 45a SGB VIII fallen. 

5. Bedeutung von Vereinbarungen für Finanzierung und Qualitätsentwicklung

Vereinbarungen zu Qualität und Leistung sind Voraussetzung für die Übernahme des Entgelts in (teil-) stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Auch §§ 74 und 77 SGB VIII verlangen für die Finanzierung zumindest eine Mitwirkung des Trägers in Bezug auf § 79a SGB VIII. 

6. Offene Fragen und laufende Klärungen

Der Gesetzgeber hat in § 9b Abs. 3 Satz 2 SGB VIII den überörtlichen Träger der Jugendhilfe – in Sachsen das Landesjugendamt – beauftragt, unter Beteiligung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung eines berechtigten Interesses zu entwickeln.

Bislang sind hierzu keine Aktivitäten oder Ergebnisse bekannt. Eine Anfrage im Landesjugendhilfeausschuss soll Aufschluss geben. Auch diese fehlenden Grundsätze können ein Argument sein, keine voreiligen Vereinbarungen abzuschließen. 

7. Ausblick

Der Paritätische Sachsen sammelt Entwicklungen und informiert fortlaufend. Eventuell ergeben sich auch überregional Beispiele für Vereinbarungen, die beide Seiten angemessen berücksichtigen und als Vorlage empfohlen werden können. 

Für Rückfragen steht Fr. Katrin Bressel, katrin.bressel (at) parisax.de gern zur Verfügung.