Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung überarbeitet. Er wurde jetzt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Der GKV-SV hat eine Übersicht zu allen Änderungen erstellt.
Der GKV-Spitzenverband hat in den letzten Monaten den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung überarbeitet. Dieser wurde jetzt veröffentlicht und tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Er gilt somit ab der nächsten Förderperiode.
Der Leitfaden steht ab sofort auch auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zum Download zur Verfügung.
Damit die Änderungen nachvollziehbar sind, hat der GKV-SV eine Übersicht mit allen Änderungen und deren Erläuterungen erstellt (siehe Anlage).