Die Umlagerechnungen 2025 für die Geschäftsstelle der SGB Kommissionen sind an alle betroffenen Einrichtungen versandt. Geschäftsstelle informiert über Verbände zu Zweck, Absender und Vorgehen bei Rückfragen.
Die Umlagerechnung 2025 wurde an alle Einrichtungen nach SGB IX, XII und VIII versendet. Grundlage ist der Beschluss der Kommissionen, einen einheitlichen Betrag von 25 Euro je Einrichtung zur Finanzierung der Geschäftsstelle zu erheben. Die Diakonie Sachsen stellt die Rechnungen, da dort die Geschäftsstelle angesiedelt ist
Was ist neu
Warum das wichtig ist
Was Einrichtungen jetzt tun
Chancen und Hinweise
Weiterführende Informationen
Fazit und Handlungsaufruf
Bitte informieren Sie Ihre Einrichtungen zeitnah über die versendeten Umlagerechnungen 2025, den Betrag je Einrichtung, den Absender Diakonie Sachsen und das richtige Vorgehen bei Zahlung und Datenkorrektur. Das verringert Rückfragen und hält die Wege frei für Ihre Facharbeit.