Umsetzung § 127 SGB IV bei Lehrtätigkeiten („Herrenbergurteil“): Informationen zur Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten

Das aktuelle Besprechungsergebnis der Sozialversicherungsträger konkretisiert, wie § 127 SGB IV („Herrenberg-Urteil“) in der Praxis umzusetzen ist. Es regelt, ab wann Versicherungspflicht gilt sowie welche Fristen für Lehrkräfte und Bildungsträger wichtig sind.

08.10.2025

Die Sozialversicherungsträger haben sich zur Umsetzung der Übergangsregelung nach § 127 SGB IV („Herrenberg-Urteil“) positioniert. Ihre neuen Empfehlungen sollen für mehr Klarheit in der Praxis sorgen. Eine aktuelle Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes fasst die wichtigsten Punkte zusammen, beleuchtet ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Juli 2025 zum Status einer Musikschullehrerin und zeigt auf, welche Kriterien für oder gegen eine selbständige Lehrtätigkeit sprechen.

Die ausführliche Information des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie im Anhang dieser Fachinformation.

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