Im April 2023 unterzeichneten die Sächsische Staatsregierung, die Vertreter*innen der Fachkräfteallianz Sachsen und weitere Partner*innen den Pakt zur Gewinnung internationaler Fachkräfte für Sachsen. Nach gut einem Jahr erfolgte eine Auswertung.
Im April 2023 unterzeichneten die Sächsische Staatsregierung, die Vertreter*innen der Fachkräfteallianz Sachsen und weitere Partner*innen den Pakt zur Gewinnung internationaler Fachkräfte für Sachsen. Nach gut einem Jahr erfolgte eine Auswertung.
Die 26 Paktunterzeichnenden, zu denen auch die Liga der Wohlfahrtsverbände in Sachsen gehört, wurden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) gebeten, nach einem Jahr eine Zwischenbilanz zu ziehen.
Die Rückmeldung der Liga lesen Sie in der Fachinformation „Pakt zur Gewinnung internationaler Fachkräfte für Sachsen - Bilanzierung nach einem Jahr“
Die Arbeit des Steuerungskreis Zuwanderung wird grundsätzlich positiv bewertet
Die Vernetzung der beteiligten Partner und das zusammengeführte gemeinsame Vorgehen verbunden mit der Arbeit des Steuerungskreis Zuwanderung wird mehrheitlich als positiv bewertet.
Dennoch sind die Unternehmen nach wie vor sehr zurückhaltend. Als Ursachen werden unter anderem benannt:
Einzelne Partner kritisieren zudem:
Herausforderungen und Stolpersteine sind benannt
Lösungsansätze des Paritätischen Sachsen
Dem Paritätischen Landesverband ist es wichtig, sich auch zukünftig mit konstruktiven Ideen und konkreten Vorschlägen in die weitere Diskussion einzubringen.
Er orientiert sich dabei nach wie vor an den hier zusammengefassten Aspekten: parisax.de: Notwendige Rahmenbedingungen für die gelingende berufliche Integration ausländischer Arbeits- und Fachkräfte aus Sicht des Paritätischen.
Anknüpfend an die oben benannten „Stolpersteine“ gibt es aus Sicht des Landesverbandes folgende Vorschläge, wie man einigen der beschriebenen Herausforderungen lösungsorientiert begegnen kann:
1. Parallelstrukturen bei „Informationsdiensten“ reduzieren – Bestehendes optimieren
Es gibt ein zentrales Informationsportal, das deutschlandweit genutzt werden kann: Anerkennungsportal (anerkennung-in-deutschland.de). Dieses Portal sollte weiterentwickelt und stärker in die Öffentlichkeit getragen werden. Dabei ist zu prüfen, inwieweit spezifisch sächsische Aspekte dort adäquat abgebildet werden und aktuell sind.
2. Sprachbarrieren
Sprache ist der Schlüssel für gegenseitiges Verständnis, Mitbestimmung und Beziehungsgestaltung. Der gelingende Spracherwerb ist abhängig von einer Reihe von Faktoren, wie persönlicher Motivation und Lernerfahrungen aber auch Angebot und Qualität der Sprachkurse. Vor allem in ländlichen Räumen braucht es tragfähigere Anbieterstrukturen sowie Kurse, die den Lern- und Lebensbedarfen der Klient*innen gerecht werden.
3. Analyse und Überblick über Beratungsstrukturen in Sachsen
Folgende Fragen sollten einer Analyse zugrunde liegen:
Was gibt es an Beratungsstrukturen? Welche Beratungsangebote in den Regelstrukturen gibt es und funktionieren diese? Welche zusätzlichen, die Regelstrukturen ergänzende Angebote braucht es Was kann verbessert werden? Gibt es Doppelstrukturen bzw. klare Abgrenzungen? Sind die Angebote an tatsächlichen Bedarfen orientiert. Gibt es eine auskömmliche Wie kann flächendeckend für alle Zielgruppen eine bedarfsgerechte Beratung sichergestellt werden?
4. Unterstützung der Ausländerbehörden durch Kooperationsprojekte
Ein Beispiel einer Kooperation zwischen einer Paritätischen Mitgliedsorganisation und einer Ausländerbehörde findet sich hier: Perspektive Bleiberecht Dresden | Der Sächsische Ausländerbeauftragte (sachsen.de)
5. Lückenlose Unterstützungsstruktur durch Weiterentwicklung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SITG)
Integration muss eine Pflichtaufgabe sein - egal wo man ist, müssen gleiche Voraussetzungen bestehen. Integration darf nicht von politischer Stimmung oder dem Wohnort abhängig gemacht werden. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancengleichheit sind klar definierte, vergleichbare Standards und die entsprechende Finanzierungsverantwortung zwischen Land und Kommune gesetzlich zu regeln.
Das SITG muss mit Blick auf verpflichtende Leistungen der Kommunen weiterentwickelt werden.
Siehe dazu auch den Vorschlag des Paritätischen Sachsen: parisax.de: Integrationsgesetz: Verlässliche Integrationsangebote in allen Regionen sicherstellen
Hinweis auf ausgewählte Entwicklungen bzw. konkrete Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Paktes:
Kontakt:
Kristin Höfler (Referentin Arbeit & Beschäftigung)
Tel.: 0351 - 828 71 141
E-Mail: kristin.hoefler (at) parisax.de
Hendrik Kreuzberg (Referent Migration)
Tel.: 0351 - 828 71 145
E-Mail: hendrik.kreuzberg (at) parisax.de