Verlängerung der Aufbewahrungs- und Dokumentationspflicht nach der Coronavirus-Testverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Coronavirus-Testverordnung (TestV) bis Ende 2028 verlängert.

18.03.2025

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Coronavirus-Testverordnung (TestV) bis Ende 2028 verlängert. Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen die Daten und Unterlagen für Testungen, die nach der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen worden sind, nun bis zum 31. Dezember 2028 aufbewahren und bei einer Prüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung auch vorlegen können.

Nähere Informationen dazu finden Sie unten im Downloadbereich. 

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Referat Entgelte

Heidi Nobis,
Referentin Entgelte Pflege/Teilhabe

Telefon: 0351/ 828 71 149  

Johannes Kokot
Referent Entgelte EGH

Telefon: 0351/ 828 71 147        

                               

E-Mail: Entgelte (at) parisax.de