Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Coronavirus-Testverordnung (TestV) bis Ende 2028 verlängert.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Coronavirus-Testverordnung (TestV) bis Ende 2028 verlängert. Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen die Daten und Unterlagen für Testungen, die nach der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen worden sind, nun bis zum 31. Dezember 2028 aufbewahren und bei einer Prüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung auch vorlegen können.
Nähere Informationen dazu finden Sie unten im Downloadbereich.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Referat Entgelte
Heidi Nobis,
Referentin Entgelte Pflege/Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 149
Johannes Kokot
Referent Entgelte EGH
Telefon: 0351/ 828 71 147
E-Mail: Entgelte (at) parisax.de