Verlängerung der Übergangsregelung zum „Herrenberg-Urteil“ bis zum 31.Dezember 2027

Das Bundessozialgericht hatte mit dem „Herrenberg-Urteil“ hohe Anforderungen an die selbstständige Tätigkeit von Lehrkräften festgelegt. Mit Verlängerung der Übergangsregelung nach § 127 SGB IV bleibt nun mehr Zeit, bestehende Modelle der Zusammenarbeit rechtssicher weiterzuentwickeln. Der Paritätische Gesamtverband hat hierzu eine aktualisierte Fachinformation erstellt.

04.03.2026

Das Bundessozialgericht hat mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil" die Kriterien für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Lehrkräften neu definiert – mit weitreichenden Folgen für viele Einrichtungen, die Kurse, Seminare oder Bildungsangebote mit Honorarlehrkräften umsetzen.  

Die angehängte Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbands informiert über zwei wesentliche Schwerpunkte:  

Verlängerung der Übergangsregelung 

Die Übergangsregelung nach § 127 SGB IV, die unter bestimmten Voraussetzungen trotz festgestellter abhängiger Beschäftigung Versicherungs- und Beitragsfreiheit ermöglicht, soll im Rahmen eines Änderungsantrags der Koalition zur Bürgergeld-Reform um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden. Damit erhalten Einrichtungen mehr Zeit, ihre bestehenden Vertragsverhältnisse mit Lehrkräften rechtssicher neu zu gestalten. Parallel arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an einem Gesetzentwurf für eine dauerhafte Regelung zur Bestimmung des Erwerbsstatus, der in Kürze in den Arbeitsgruppen beraten werden soll.  

Handlungsoptionen für Einrichtungen 

Die Fachinformation zeigt auf, welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrkräften bestehen, wenn die „Herrenberg-Kriterien" für eine selbstständige Tätigkeit nicht erfüllt werden können: 

  • Abhängige Beschäftigung in verschiedenen Formen (z. B. befristet, geringfügig oder auf Abruf) 
  • Kombinationsmodelle aus verschiedenen Beschäftigungsformen – mit Hinweisen auf rechtliche Grenzen
  • Einsatz von Ehrenamtlichen mit Aufwandspauschale (Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale) als klar abzugrenzende Alternative  

Die vollständige Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes vom 27. Februar 2026 finden Sie im Anhang dieses Beitrags.