Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel. Für Beratende und Betroffene sind die Details der entsprechenden rechtlichen Regelung von weitreichender Bedeutung. Eine Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes bietet hier Unterstützung.

31.01.2024

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel in Deutschland. Gleich zu Beginn des Aufenthaltsgesetzes, in     § 5, ist dies als „allgemeine Erteilungsvoraussetzung“ formuliert, die in der Regel für alle Aufenthaltstitel erfüllt sein muss. Im weiteren Wortlaut des Gesetzes finden sich jedoch zahlreiche Fälle, in denen von dieser Regelvoraussetzung abgesehen werden kann oder muss.

Für Beratungsstellen und Betroffene sind die Details der entsprechenden rechtlichen Regelung von sehr weitreichender Bedeutung und bedürfen einer intensiven Auseinandersetzung.

Die vorliegende Broschüre möchte Unsicherheiten aus dem Weg räumen und Beratungskräften und Betroffenen einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz geben. In einem ersten Teil werden dafür die allgemeinen Regelungen sowie die Vorgaben zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und der Berechnung dargestellt. Im zweiten Teil folgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Aufenthaltstiteln, für die Besonderheiten bei der Lebensunterhaltssicherung gelten. Am Ende der beiden Teile finden sich darüber hinaus jeweils Übersichtstabellen, in denen die wichtigsten Aspekte in Kürze dargestellt werden.

Die Broschüre kann als pdf hier heruntergeladen werden: broschuere_lebensunterhaltssicherung-2024_web.pdf