Vorrang bei Belegung kann Träger unter Druck setzen
Die Frage der vorrangigen Belegung ist im Interessenbekundungsverfahren IPW+ aufgekommen. Nach Einschätzung des Paritätischen Sachsen betrifft das Thema nicht nur IPW+. Es kann perspektivisch auch andere Leistungsbereiche erreichen, in denen Versorgungsengpässe bestehen und Plätze knapp sind. Das gilt besonders dort, wo öffentliche Leistungsträger unter Druck stehen, kurzfristig Unterbringung oder Betreuung sicherzustellen.
Koordination ja, Freihaltepflicht nein
Eine fachlich geordnete Belegungskoordination kann sinnvoll sein. Davon zu unterscheiden ist aber eine vorrangige Belegung im Sinne einer Priorisierung oder Freihaltung. Problematisch wird eine solche Regelung, wenn freie Plätze vorrangig für durch den Leistungsträger benannte Personen verfügbar gehalten werden sollen. Andere fachlich geeignete Interessenten müssen dann zurückstehen. Träger geraten in eine Aufnahmeerwartung oder faktische Aufnahmeverpflichtung. Die Fremdkostenträgerbelegung wird eingeschränkt oder nachträglich problematisiert. Leerstand entsteht, ohne dass dieser refinanziert wird.
Hinzu kommt: Fachliche Passung, Gruppenkonstellation, Schutzkonzept oder Personalsituation werden möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt. Der öffentliche Sicherstellungsauftrag wird mittelbar auf freie Träger verlagert. Gerade im IPW+ Kontext gilt: Ein freier Platz ist nicht automatisch ein fachlich geeigneter Platz. Die Aufnahmeentscheidung muss weiterhin fachlich verantwortbar bleiben.
Verbandliche Klärung läuft
Der Paritätische Sachsen empfiehlt den Mitgliedsorganisationen, sich zur Frage der vorrangigen Belegung vorerst nicht abschließend zu positionieren. Zunächst sollte geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine solche Vorrangregelung überhaupt rechtlich zulässig und fachlich tragfähig ausgestaltet werden kann. Der Paritätische Sachsen bringt die Frage in die verbandliche Abstimmung ein und wird auf eine Positionierung der LIGA Sachsen hinwirken.
Unterscheidung ist wichtig
Bis zur Klärung sollte unterschieden werden zwischen Belegungskoordination und vorrangiger Belegung. Belegungskoordination ist grundsätzlich denkbar, wenn freie Plätze gemeldet, Anfragen geprüft, fachliche Passung bewertet und klare Fristen sowie Freigaberegelungen vereinbart werden. Vorrangige Belegung ist kritisch, wenn daraus Freihaltepflichten, Aufnahmeerwartungen, Einschränkungen der Fremdbelegung oder wirtschaftliche Risiken für Träger entstehen.
Wenn Vorrang, Freihaltung oder besondere Belegungsrechte verlangt werden, müssen mindestens folgende Punkte verbindlich geregelt sein: Rechtsgrundlage, fachliche Ablehnungsmöglichkeiten, Fristen, Freigaberegelungen, Leerstandsfinanzierung, wirtschaftlicher Ausgleich und Verantwortungsfragen.
Bitte um Rückmeldung und vorläufige Zurückhaltung
Bitte informieren Sie den Paritätischen Sachsen, wenn Sie im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens oder anderer Gespräche mit entsprechenden Anforderungen zur vorrangigen Belegung konfrontiert sind. Für Träger im laufenden IPW+ Verfahren empfiehlt der Verband, entsprechende Formulierungen zunächst nicht eigenständig fachpolitisch zu bewerten oder verbindlich zu akzeptieren. Verweisen Sie stattdessen auf die laufende verbandliche Klärung.
Eine mögliche Formulierung gegenüber dem Leistungsträger könnte lauten: „Die Frage der vorrangigen Belegung berührt aus unserer Sicht grundsätzliche fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir hierzu zunächst die verbandliche Klärung innerhalb der LIGA Sachsen abwarten und uns derzeit nicht abschließend positionieren."
Kontakt
Anne Cellar
Referentin Teilhabe, Sucht und Sozialpsychiatrie
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar(at)parisax.de