Auf der 100. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2023 erging ein Beschluss mit der Aufforderung an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob die Regelungen zum Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) und zum Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) um ein „Budget für berufliche Qualifizierung“ ergänzt werden können.
Auf der 100. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2023 erging ein Beschluss mit der Aufforderung an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob die Regelungen zum Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) und zum Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) um ein „Budget für berufliche Qualifizierung“ ergänzt werden können.
Ziel ist, behinderten Menschen, die noch unterhalb der Schwelle zu einer Ausbildung stehen, eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Festgehaltene Eckpunkte sind:
Näheres zu den im Beschluss aufgeführten und zur Prüfung vorliegenden Eckpunkte sind Protokollauszug in der Anlage zu entnehmen.