Vorschlag für ein „Budget für berufliche Qualifizierung“ für wesentlich behinderte Menschen im Leistungskatalog des SGB IX

Auf der 100. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2023 erging ein Beschluss mit der Aufforderung an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob die Regelungen zum Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) und zum Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) um ein „Budget für berufliche Qualifizierung“ ergänzt werden können.

16.02.2024

Auf der 100. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2023 erging ein Beschluss mit der Aufforderung an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob die Regelungen zum Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) und zum Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) um ein „Budget für berufliche Qualifizierung“ ergänzt werden können.

Ziel ist, behinderten Menschen, die noch unterhalb der Schwelle zu einer Ausbildung stehen, eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Festgehaltene Eckpunkte sind:

  • Förderung betrieblicher oder außerbetriebliche Ausbildungen in Form von Qualifizierungsbausteinen  (vergleichbar mit dem Ansatz der theoriereduzierten Ausbildungen nach § 66 BBiG)
  • Ziel: Qualifizierungsbausteine sollen es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern besser als bisher ermöglichen, die Qualifikationen von Schul- und potenziellen WfbM-Übergängerinnen und -gängern zu beurteilen.
  • Die Ausbildung in Form von Qualifizierungsbausteinen könnte in zwei Wegen ermöglicht werden:
    a) Im Rahmen einer betrieblichen beruflichen Qualifizierung auf der Grundlage eines auf die Qualifizierungsbausteine zugeschnittenen Ausbildungsvertrages.
    b) In Form einer „kooperativen beruflichen Qualifizierung“ unter Beteiligung einer WfbM oder eines anderen Leistungsanbieters und eines privaten oder öffentlichen Arbeitgebers.

Näheres zu den im Beschluss aufgeführten und zur Prüfung vorliegenden Eckpunkte sind Protokollauszug in der Anlage zu entnehmen.