WfbM Unterlagen nicht in der Kommission beschlossen - was bedeutet das?

Neue Musterunterlagen für Vereinbarungen nach § 125 SGB IX liegen vor, wurden aber nicht in der Kommission nach § 131 SGB IX beschlossen. Gründe sind fehlender Risiko und Wagniszuschlag sowie ungeklärte Anpassungen. Das Excel Tool wird dennoch empfohlen.

24.09.2025

Die neuen Verhandlungsunterlagen für WfbM wurden aktualisiert. Der Umlaufbeschluss scheiterte an Einwänden der Leistungserbringerverbände. Das Excel-Tool wird dennoch zur Nutzung empfohlen. Die Unterlagen finden Sie in der vorangegangenen Fachinformation

Aktualisierte Kalkulationsunterlagen für WfbM liegen vor. Sie sollen Vereinbarungen erleichtern und rechtlich anpassen. 

Was ist passiert

  • Ziel der Aktualisierung war die Aufnahme der bestehenden Leistungsanpassungen in die Unterlagen. Es war keine neue Verhandlung über alle Parameter angedacht. Daher ging der Auftrag an Kai Kroker (DW) und Sven Kessler (KSV).
  • Die Unterlagen sollten der Kommission zur Kenntnis gegeben werden. Kurzfristig entstand der Wunsch diese beschließen zu lassen. Die Frist zur Gültigkeit der Unterlagen bis 31.12.2028 wurde allerdings aus dem Beschlusstext herausgenommen.
  • Ein Leistungserbringerverband kündigte die Nichtzustimmung an. Am 08.09.2025 trafen sich daraufhin DW, LH, AWO, DRK und Parität ad hoc.
  • Die Verbände stimmten sich untereinander ab.  Sie vereinbarten bilateral auf den KSV zuzugehen und das Beschlussverfahren abzubrechen. Damit wurde der Beschluss nicht abgelehnt. Die Träger haben dadurch die Möglichkeit die Unterlagen zu verwenden und anzupassen. Zugleich sind derzeit nicht erfolgreich verhandelbare Punkte wie der fehlende Risiko- und Wagniszuschlag sowie die Auslastung nicht auf Jahre festgeschrieben.
  • Begründung war die Aufhebung der Befristung des Beschlusses in der Kommission. Das war nicht geeint. 

Was kritisch angemerkt wurde

  • Risiko und Wagnis fehlt in der Kalkulation.
  • Die Kalkulationslogik spiegelt die alte Welt. Sie fixiert Auslastung und blendet Zuschläge aus.
  • Arbeitszeit Verwaltung weicht in der Excel Tabelle ab. Es soll die beim Träger gültige Arbeitszeit gelten.
  • Unklare Felder und Begriffe im Deckblatt und in Anlagen.
  • Unpräzise Vorgaben zu produktionsbezogenen Kosten und Energie.
  • Zentrale Leistungen sind unvollständig. Geschäftsführung und Vorstand fehlen als Beispiele.
  • Uneinheitliche Personalkostenübersichten
  • Offene Punkte zu Zweckbindung, Gebäudeabschreibungen und Faktoren für alte Gebäude. 

Chancen

  • Das Excel Tool ist nutzbar und aktuell. Es hilft bei der Vorbereitung von Zahlen. Alle Verbände empfehlen den Einsatz trotz Ablehnung.
  • Die vielen Hinweise verbessern die Praxis. Sie machen die Unterlagen am Ende robuster. 

Fazit

Die Unterlagen sind ein guter Schritt. Sie brauchen an wichtigen Stellen Feinschliff. Arbeiten Sie gern mit dem Excel-Tool. Melden Sie uns Auffälligkeiten. Wir bleiben für Sie dran und sichern einen tragfähigen Kompromiss.

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe

Tel: 0351 - 828 71 150 
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de

Johannes Kokot
Referent Entgelte

Tel: 0351 - 828 71 149
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de