Die Umsetzung des Sächsischen Wohnteilhabegesetzes (SächsWTG) und der SächsWTVO wird aktuell in einer landesweiten Arbeitsgruppe weiterentwickelt – eine praxisorientierte Handreichung ist in Arbeit, aber noch nicht veröffentlicht. Über den aktuellen Stand und die Prüfverfahren informieren wir Sie hier. Eine Veranstaltung ist am 24.06.2025 geplant.
Am 24.06.2025 von 10:00 bis 14:00 Uhr laden wir Sie herzlich in die Landesgeschäftsstelle, Am Brauhaus 8, Dresden, ein, um gemeinsam die Struktur und Anforderungen des neuen Sächsischen Wohnteilhabegesetzes (SächsWTG) und der Durchführungsverordnung zu besprechen. Tauschen Sie sich mit uns zu Definitionen, ordnungsrechtlichen Änderungen und Ihren offenen Fragen aus! Die Teilnahme ist kostenlos – bitte melden Sie sich bis zum 22.06.2025 an.
2. Arbeitsstand zur Weiterentwicklung des Sächsischen Heimrechts
Die Weiterentwicklung des sächsischen Heimrechts, insbesondere im Kontext des Sächsischen Wohnteilhabegesetzes (SächsWTG) und der Sächsischen Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO), wird aktuell durch eine Arbeitsgruppe vorangetrieben. In dieser Arbeitsgruppe sind das Referat 33 und 43 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) sowie die Kommunale Heimaufsicht (KSV Heimaufsicht) vertreten. Die Gruppe tagt regelmäßig einmal im Quartal.
Beim ersten Austausch im April 2025 wurde beschlossen, keine FAQ-Liste, sondern eine umfassende Handreichung bzw. Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung des SächsWTG und der SächsWTVO zu erarbeiten. Die Fragen der Paritätischen Mitgliedsorganisationen wurden über die Liga dem SMS zugesandt. Die genaue Zeitschiene für die Fertigstellung dieser Handreichung ist derzeit noch offen. Die Priorität der Arbeitsgruppe liegt momentan klar auf der Erarbeitung dieser Handlungsempfehlungen. Erst nach deren Abstimmung zwischen SMS und Heimaufsicht sollen die Landesverbände der Eingliederungshilfe und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen in den weiteren Prozess einbezogen werden.
3. Beteiligung und Informationsformate
Bezüglich eines Präsenzformats zur Information und Beteiligung der Träger im Spätherbst 2025 hat sich das SMS bislang nicht verbindlich festgelegt. Es wird jedoch eine Tendenz zu mehreren regionalen Veranstaltungen deutlich, um den unterschiedlichen Bedürfnissen vor Ort besser gerecht zu werden. Das ursprünglich im März 2025 angekündigte gesonderte Informationsangebot speziell für die Träger der Eingliederungshilfe wurde durch das SMS aktuell wieder in Frage gestellt.
Herr Schnabel (SMS) hat zugesichert, weiterhin über den Sachstand der Handreichung/Handlungsempfehlung im regelmäßigen Austausch zu bleiben und sich bei Neuigkeiten aktiv mit der Liga in Verbindung zu setzen.
4. Prüfkataloge und Prüfverfahren nach SächsWTVO
Für Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen existieren aktuell drei Prüfkataloge, die sich im Wesentlichen in den (vor allem baulichen) Anforderungen gemäß der jeweils gültigen Verordnungs-Dekade unterscheiden (HeimMindBauV, SächsBeWoGDVO, SächsWTVO). Die inhaltlichen Anforderungen sind ansonsten identisch. Exemplarisch liegt der Prüfkatalog für Einrichtungen nach SächsWTVO vor.
Die Prüfkataloge befinden sich aktuell noch in der Entwicklung. Nach Finalisierung ist die Veröffentlichung auf der Website der Heimaufsicht geplant. Hier werden die Entwicklungen zu fachlichen Fragen abgewartet und Erfahrungen der Prüfungen der nächsten Monate genutzt.
Hinweis zur Bewertung:
Die Prüfkataloge stellen eine Empfehlung an die Prüfenden dar. Sie sind nicht verbindlich anzuwenden. Vielmehr bieten sie eine Orientierung. Abweichungen vom Leitfaden sind ausdrücklich vorgesehen.
Eine mit „Nein“ beantwortete Prüffrage bedeutet nicht automatisch einen Mangel. Oft handelt es sich lediglich um eine Tatsachenfeststellung. Ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, wird im Abschlussgespräch gemeinsam mit den Vertretenden der Einrichtung erörtert.
Prüfumfang und Methoden:
Die Prüfkataloge verwenden folgende Kürzel zur Kennzeichnung des Prüfumfangs:
Das Prüfverfahren ist somit vielseitig und legt Wert auf sowohl objektive Tatsachenfeststellungen als auch subjektive Eindrücke und Bewertungen im Dialog mit den Betroffenen.
Fazit:
Die Umsetzung und Auslegung des SächsWTG und der SächsWTVO befindet sich weiterhin im Entwicklungsprozess. Die bevorstehende Handreichung wird voraussichtlich praxisnahe Empfehlungen bieten, deren Veröffentlichung jedoch noch nicht terminiert ist. Über weitere Entwicklungen und Beteiligungsmöglichkeiten wird der Paritätische Sachsen fortlaufend informieren.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de