SMS und KSV Heimaufsicht erstellen systematische Auslegungshinweise zu SächsWTG und SächsWTVO. Veröffentlichung ist bis Ende November geplant. Zentralveranstaltungen entfallen vorerst. Praxisfragen fließen künftig in Updates ein.
Kernbotschaft
Auslegungshinweise zu Gesetz und Verordnung sind in Erarbeitung. Ziel ist ein klares Verständnis und ein sicherer Vollzug. Veröffentlichung ist bis Ende November geplant. Die Hinweise stehen online bereit.
Hintergrund
Die Liga arbeitete dem SMS Fragen aus der Praxis zu, die für ein FAQ zum Sächsischen Wohnteilhabegesetz und der Wohnteilhabeverordnung gedacht waren. In der Nachfrage an das SMS wurde gespiegelt, dass es statt FAQs Auslegungshinweise geben wird. Die Ressorts führen einen festen Austausch mit der Heimaufsicht. Die Liga ist hier nicht beteiligt. Die Auslegungshinweise sollen eine klare Ordnung der Regeln widerspiegeln und damit die Einrichtungen unterstützen.
Was kommt wann
Für wen sind die Hinweise
Die Hinweise gehen an die Verbände der Freien Wohlfahrt und private Verbände. Sie gehen an den Landespflegeausschuss, die Kommunalen Spitzenverbände, die Pflegekassen, den Medizinischen Dienst und die Pflegekoordinatoren. Über die Pflegesatzkommissionen erhalten auch Träger ohne Verbandsbindung die Hinweise.
Bedeutung für Mitgliedsorganisationen
Veranstaltungen
Die ursprünglich avisierten Nachfolgeveranstaltungen – regional, EGH-spezifisch oder in Qualitätsdialogen unter Beteiligung der Liga findet vorerst nicht statt. Ein Bedarf wurde seitens des SMS nicht signalisiert. Nach der Veröffentlichung zeigt sich, ob weiterer Bedarf entsteht. Beratung durch die Heimaufsicht läuft weiter.
Handlungsempfehlung
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de