Der aktuelle Bericht, der von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) herausgegeben wurde, zeigt Trends und Veränderungen über vier Berichtsjahre auf und bietet erstmalig eine getrennte Auswertung für örtliche und überörtliche Träger im Bereich der Eingliederungshilfe.
Der Paritätische Gesamtverband informiert:
Der aktuelle Bericht, der von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) herausgegeben wurde, zeigt Trends und Veränderungen über vier Berichtsjahre auf und bietet erstmalig eine getrennte Auswertung für örtliche und überörtliche Träger im Bereich der Eingliederungshilfe.
Die Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe ist im Jahr 2022 auf etwa 3 Millionen angestiegen, das sind 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr.
Diese und weitere wichtige Entwicklungen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe sind im Teilhabeverfahrensbericht 2023 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) detailliert dargestellt.
Ziel des Teilhabeverfahrensberichtes ist, mehr Transparenz über das Reha-System in Deutschland herzustellen. Der Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX wurde mit Neufassung des SGB IX zum 1. Januar 2018 eingeführt und erscheint seit 2019 jährlich.
Den Teilhabeverfahrensbericht finden Sie hier.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Telefon: 0351/ 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de